Betreff
Mittagsversorgung bedürftiger Schülerinnen und Schüler am Förderzentrum Pfaffenhofen und Geisenfeld, Gewährung eines Zuschusses durch den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Vorlage
2009/0937
Aktenzeichen
250-2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Mit Schreiben vom 01.12.2009 teilt der Geschäftsführer des Heilpädagogischen Zentrums Pfaffenhofen, Herr Franz Schreyer mit, dass er bei der Regierung von Oberbayern am 30.10.2009 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Mittagsversorgung bedürftiger Schülerinnen und Schüler gestellt hat. Insgesamt geht es im laufenden Schuljahr um einen Zuschuss zu den Kosten des Mittagessens für 28 bedürftige Schülerinnen und Schüler.

 

Nach den Richtlinien des Freistaates Bayern wird hierfür ein staatlicher Zuschuss von 200 € je Schüler, somit insgesamt 5.600 €, zur Verfügung gestellt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der jeweilige Sachaufwandsträger einen Zuschuss in gleicher Höhe übernimmt.

Im vorliegenden Fall besteht allerdings die Besonderheit, dass das Heilpädagogische Zentrum eine gemeinnützige GmbH ist und somit nach den staatlichen Förderrichtlinien nicht in den Genuss der staatlichen Zuweisung kommen kann. Zuwendungsempfänger sind in aller Regel bei öffentlichen Schulen die Schulaufwandsträger, d.h. entweder Gemeinden oder Landkreise. Bei Ersatzschulen ist der jeweilige Landkreis bzw. die jeweilige Gemeinde Zuwendungsempfänger, in dessen Gebiet die Schule gelegen ist. Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich bei den Förderschulen Pfaffenhofen und Geisenfeld noch nicht um staatlich genehmigte Ersatzschulen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm eine entsprechende Erklärung abgibt, wonach er sich verpflichtet, ebenfalls einen Zuschuss von 200 € je bedürftigen Schüler zur Verfügung zu stellen.

 

Um in den Genuss dieser staatlichen Förderung zu gelangen, wird deshalb vorgeschlagen, dass der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm für das Schuljahr 2009/2010 einen Kreiszuschuss in Höhe von 5.600 € zur Verfügung stellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Heilpädagogische Zentrum gemeinnützige GmbH Pfaffenhofen a.d.Ilm im Grunde eine Pflichtaufgabe des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm wahrnimmt.

Beschlussvorschlag:

Im Hinblick auf die Tatsache, dass das Heilpädagogische Zentrum gemeinnützige GmbH Pfaffenhofen a.d.Ilm als Sachaufwandsträger der Förderschulen Pfaffenhofen und Geisenfeld eine Pflichtaufgabe des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm wahrnimmt, erklärt sich der Landkreis bereit, für die Mittagsversorgung bedürftiger Schülerinnen und Schüler am Förderzentrum Pfaffenhofen und Geisenfeld für das Schuljahr 2009/2010 einen Zuschuss von 5.600 € (28 x 200 €) bereitzustellen.