zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 (B)
Sachverhalt/Begründung
Die
Gemeinden des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm haben dem Amtsgericht
Pfaffenhofen
insgesamt 50 Personen für das Amt als Schöffen vorzuschlagen.
Aus
diesen Vorschlägen wählt ein beim Amtsgericht Pfaffenhofen zu bildender
Ausschuss
die Schöffen für eine 5-jährige Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028.
Die
Zahl der zu wählenden Schöffen gibt der zuständige Richter am Amtsgericht
dem
Ausschuss vorher noch bekannt.
Dieser
Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht Pfaffenhofen als
Vorsitzenden,
dem Landrat oder dem von ihm beauftragten Bediensteten als
Verwaltungsbeamten
sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer. Die
Vertrauenspersonen
werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks (entspricht
dem
Gebiet des Landkreises Pfaffenhofen) vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei
Dritteln
der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl
in geheimer Abstimmung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Dem
Ausschuss obliegt neben der Schöffenwahl auch die Wahl der Jugendschöffen.
Nach dem Stärkeverhältnis im Kreistag sind nach dem
Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren hierzu vorzuschlagen:
CSU-Fraktion:
2
Vertrauenspersonen
FW-Fraktion: 2
Vertrauenspersonen
SPD-Fraktion: 1
Vertrauensperson
Bündnis
90 / Die GRÜNEN-Fraktion: 1
Vertrauensperson
BÜRGERLISTE-Fraktion: 1 Vertrauensperson
Von den Fraktionsvorsitzenden wurden folgende Personen
vorgeschlagen:
CSU-Fraktion:
-
Martin
Rohrmann
-
Anton
Steinberger
FW-Fraktion:
-
Max
Hechinger
-
Josef
Finkenzeller
SPD-Fraktion:
-
Hammerschmid
Werner
Bündnis 90 /
Die GRÜNEN-Fraktion:
-
Reim
Wilhelm
-
BÜRGERLISTE-Fraktion:
- Franken Michael
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die von den Fraktionsvorsitzenden vorgeschlagenen Personen zu Vertrauenspersonen für den Ausschuss beim Amtsgericht zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 zu wählen.