Betreff
TOP 6: Anpassung der Stundensätze für Gesundheitsorientierten Familienbegleitung (GFB) im Bereich Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) Frühe Hilfen
Vorlage
2023/4257
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) ist die Fachberatungsstelle für werdende Eltern und Familien mit Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren, die organisatorisch der Abteilung Familie, Jugend, Bildung, Sachgebiet Besonderer Fachdienst II angehört.

Als Koordinierungsstelle für Frühe Hilfen im Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm arbeitet die KoKi präventiv und netzwerkorientiert.

 

Ein Teilbereich der KoKi ist die Vermittlung des Unterstützungsangebots der Gesundheitsorientierten Familienbegleitung (GFB).

Hier werden Hebammen oder Kinderkrankenschwestern mit einer mehrjährigen Weiterbildung zur Unterstützung in Familien ab der Schwangerschaft oder Geburt eingesetzt.

Dieses Unterstützungsangebot wird durch die Fachkräfte der KoKi eingeleitet und begleitet und von selbstständigen GFB-Fachkräften ausgeführt. Die GFB-Fachkräfte sind in der Regel für KoKi´s in unterschiedlichsten Landkreisen zuständig. 2022 wurden 31 Familien über die GFB betreut.

Der Vergleich der Stundensätze von acht umliegenden Landkreisen hat gezeigt, dass eine Erhöhung der Stundensätze im Landkreis Pfaffenhofen dringend angezeigt ist.

 

Der Landkreis erhält durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen Fördermittel die sich an den jährlichen Geburtenzahlen orientieren und zur Finanzierung der Gesundheitsorientierten Familienbegleitung eingesetzt werden können. Die Fördersumme für das Jahr 2023 beträgt ca. 60.000 €. Es ist zu erwarten, dass die Ausgaben im Jahr 2023, trotz Anpassung des Stundensatzes, die Fördersumme nicht übersteigen werden.

 

Bisher belief sich der Stundensatz auf 40,00 € zzgl. Fahrtkosten. Eine Anpassung fand in den letzten Jahren nicht statt. Der Stundensatz soll nun angepasst werden. Die Anpassung erfolgt auf Grundlage des Berechnungsmodells das innerhalb der Region 10 für alle Hilfemaßnahmen die durch Träger der Jugendhilfe ausgeführt werden, angewendet wird. Zukünftig soll der Stundensatz dynamisch mit jeder Tariferhöhung angepasst werden.

 

Die Eingruppierung der GFB-Fachkräfte erfolgt in die Entgeltgruppe S7. Diese entspricht Berufen mit mindestens drei Jahren Ausbildungszeit und entsprechender Tätigkeit.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Anpassung der Stundensätze für die Gesundheitsorientierte Familienbegleitung zu. Die Anpassung soll zum 01.06.2023 erstmalig erfolgen und in Zukunft gemäß des TVÖD Entgeltgruppe S7, bei Tariferhöhungen entsprechend angepasst werden.