Sachverhalt/Begründung
Der Haushaltsansatz für 2023 und das Ergebnis 2022 sind aus den beiliegenden Zusammenstellungen zu entnehmen.
Im Jahr 2022 beliefen sich die Nettoausgaben auf 10.970.128,20 €. Dies bedeutet eine Mehrung der Ausgaben im Vergleich zu 2021 um über 300.000 € oder 2,9 %. Die Einnahmen waren um ca. 140.000 € höher im Vergleich zum Vorjahr.
Die Bruttoausgaben beliefen sich auf 14.176.627,63 €, dies ergibt eine Erhöhung von ca. 450.000 €, dies entspricht 3,24 %.
Die Erhöhung der Bruttoausgaben stellen sich wie folgt dar:
Mehrausgaben:
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 580.000 €
Gemeinsame Unterbringung von Müttern und Vätern mit Kindern 82.000 €
Hilfe für junge Volljährige 45.000 €
Förderung von Kindern in Tagespflege und Tageseinrichtungen 72.000 €
Erziehung in einer Tagesgruppe 30.000 €
Hilfe zur Erziehung ambulant 28.000 €
Erziehungsberatungsstelle 35.000 €
+872.000 €
Minderausgaben:
Heimerziehung sonstige betreute Wohnform 300.000 €
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 64.000 €
Koki (Koordinierende Kinderschutzstelle) 28.000 €
Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 20.000 €
Vollzeitpflege 10.000 €
-
422.000 €
Mehrausgabe +450.000 €
Der Haushaltsansatz von 2022 wurde um über 780.000 € überschritten
Der Haushaltsansatz 2023 von 14.648.352,39 € orientiert sich an dem Ergebnis von 2022, es ist mit einer Steigerung von 3,8 % zu rechnen.
In den Bereichen Allgemeiner Sozialdienst und den Fachdienst Trennung und Scheidung wurden 2022 2.520 Kinder und Jugendliche betreut und begleitet, die in 1410 Familien leben. Es wurden 188 neue Hilfen eingeleitet, 275 Gefährdungseinschätzungen wurden der Abteilung Familie, Jugend, Bildung gemeldet, davon mussten 41 Kinder in Obhut genommen werden. Der Sonderdienst Trennung und Scheidung nahm bei 131 Anhörungen am Familiengericht teil und der Allgemeine Sozialdienst rief 31 Mal das Familiengericht an.
Derzeit werden über die Abteilung Familie, Jugend, Bildung 39 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bzw. ehemalige minderjährige Flüchtlinge betreut.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Haushaltsvorschlag der Verwaltung zu und schlägt dem Kreistag den beiliegenden Haushaltsplan für Jugendhilfe zur Aufnahme in den Kreishaushalt 2023 vor.