Betreff
Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022 gem. Art. 60 Abs. 1 LKrO (B)
Vorlage
2023/4246
Aktenzeichen
952-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Während des Haushaltsjahres 2022 haben sich im Bereich des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben. Ein Teil dieser Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte gem. § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat genehmigt werden. Ein weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €) fällt unter die Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31 i. V. m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der Haushaltsüberschreitungen ist gemäß

§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu billigen.

 

Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:

 

 

Genehmigung

Genehmigung

Haushalt

durch Kreisausschuss

durch Kreistag

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

352.670,77

5.784.329,07

 

 

 

Vermögenshaushalt

422.545,89

946.303,14

 

 

 

insgesamt

775.216,66

6.730.632,21

 

 

 

 

Durch den Kreisausschuss sind bei drei Deckungsringen sowie bei drei Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt sowie bei sechs Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.

 

Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2022 bei sieben Deckungsringen im Verwaltungshaushalt und bei einem Deckungsring sowie vier Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt angefallen.

 

Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:


Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 6.730.632,21 € nachträglich die Genehmigung.