Betreff
Dienstanweisung für das Steuerwesen im Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm
Vorlage
2023/4230
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

 

Die Besteuerung der öffentlichen Hand hat nicht zuletzt durch die Neuregelung des § 2b UStG an Bedeutung gewonnen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen a. d. Ilm ist sich seiner steuerrechtlichen Verpflichtungen bewusst und wird alle notwendigen organisatorischen, personellen und technischen Maßnahmen ergreifen, um eine angemessene Erfüllung dieser Pflichten sicherzustellen.

Die korrekte Erfüllung der dem Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen a. d. Ilm obliegenden steuerrechtlichen Verpflichtungen kann nicht allein durch einzelne Mitarbeiter des Rechnungswesens gewährleistet werden. Deshalb sind alle Beschäftigten dafür verantwortlich, zur Erfüllung der steuerrechtlichen Verpflichtungen beizutragen. Hierzu muss bei allen Mitarbeitern ein Bewusstsein für steuerrechtliche Sachverhalte entstehen. Diese Dienstanweisung dient dazu, die Mitarbeiter für ihre Verantwortung in steuerrechtlichen Fragen zu sensibilisieren und ihre arbeits- und dienstrechtlichen Verpflichtungen zu konkretisieren.

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss stimmt dem Erlass der Dienstanweisung für das Steuerwesen im Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm zu.