Betreff
Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH; Zustimmung zur Aufnahme eines Gesellschafters (B)
Vorlage
2023/4229
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum (EGZ) Ingolstadt GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle der EGZ Ingolstadt GmbH vorliegt, nichts.

 

Umlaufbeschluss: Rücknahme der Kündigung der Sparkasse Pfaffenhofen

 

Am 21.01.2023 hat die Sparkasse Pfaffenhofen die Kündigung ihrer Gesellschafteranteile beim EGZ eingereicht. Am 14.02.2023 zog die Sparkasse Pfaffenhofen ihre Kündigung allerdings wieder zurück.

 

Da die Kündigung zum 31.12.2023 formal juristisch gültig ist, wird ein Gesellschafterbeschluss zur Akzeptanz der Rücknahme benötigt.

 

Herr Landrat Albert Gürtner hat am 02.03.2023 der Rücknahme der Kündigung der Gesellschafterin Sparkasse Pfaffenhofen – vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags – per Umlaufbeschluss zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Der Abstimmung von Herrn Landrat Gürtner zur Rücknahme der Kündigung der Gesellschafterin Sparkasse Pfaffenhofen im Umlaufverfahren wird nachträglich zugestimmt.