Betreff
Jahresabschluss 2021; Jahresverlust; Jahresabschlussprüfung - Empfehlungsbeschluss für den Kreistag- (B)
Vorlage
2023/4221
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt im Gesamtbetrieb mit einem Verlust in Höhe von 227.326,53 € (hoheitlich 44.571,12 €, gewerblich -271.897,65€) ab. Eine Differenzierung zwischen Jahresgewinn gewerblicher Bereich und Jahresgewinn hoheitlicher Bereich ist nicht im Sinne des § 25 Abs. 3 EBV, da es für den Eigenbetrieb nur ein gesamtes Ergebnis gem. § 8 EBV geben kann.

 

Erfolgsvergleich Gesamtbetrieb

Jahre 2020 bis 2021

2020

2021

 

Materialaufwand

T€

T€

8.917

9.237

Personalaufwand

        949

972

Abschreibungen

541

690

Sonstige betriebliche Aufwendungen

842

631

Betriebliche Aufwendungen

11.249

11.530

Hausmüllgebühren

7.916

8.127

Auflösung

870

1.018

Gebührenüberdeckung

 

 

Erlöse aus Wertstoffen (DSD)

     1.469

1.193

Sonstige Umsatzerlöse

1.202

930

Sonstige betriebliche Erträge

       800

91

Betriebserträge

12.257

11.359

Betriebsergebnis

1.008

         - 171

Zinsergebnis

- 72

- 56

Jahresergebnis

936

- 227

 

Aufwendungen:

Der gesamte Materialaufwand erhöhte sich um 320 T€ 4 % auf 9.237 Mio €. Dies ist unter anderem auf höhere Tariflöhne bei den Wertstoffhofmitarbeitern sowie auf höheren Personaleinsatz aufgrund von Einlasskontrollen während der Corona-Pandemie zurückzuführen.

Der Personalaufwand stieg um 23 T€ oder 2 % auf 972 T€ an. Ursächlich dafür waren die Tarifsteigerungen bei geringeren Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen.

Die Abschreibungen erhöhten sich investitionsbeding um 149 T€ oder 28 % auf 690 T€.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen nach einem Anstieg von 316 T€ oder 60 % auf 842 T€ im Vorjahr im Berichtsjahr mit 631 T€ wieder deutlich unter dem Vorjahresniveau. Der Rückgang lag vor allem an der ab 01.01.2020 vorgenommenen Änderung des Verteilungsschlüssels zwischen dem hoheitlichen und gewerblichen Bereich und der damit verbundenen Berichtigung der Umsatzsteuer.

Insgesamt verzeichneten die gesamten betrieblichen Aufwendungen einen Anstieg um
281 T€ auf 11,530 Mio €.

 

Erträge:

Die Abfallbeseitigungsgebühren stiegen um 212 T€ oder 3 % auf 8,128 T€ an.

Die Umsatzerlöse aus Wertstoffvermarktungen verringerten sich um 273 T€ oder 23 % auf 929 T€. Innerhalb dieser Positionen verzeichneten vor allem die Umsatzerlöse aus PPK aufgrund der vertraglichen Preisgleitklausel sowie mengenbedingt eine Reduzierung um 394 T€ auf 319 T€. Gegenläufig stiegen die Umsatzerlöse aus Altmetall aufgrund der vertraglichen Preisgleitklausel bei rückläufiger Menge um 176 T€ auf 456 T€.

Aus dem Vorjahreskalkulationszeitraum resultiert ein Verbrauch der Rückstellungen für Gebührenüberdeckung von 615 T€. Zusätzlich wurden von der Rückstellung für Gebührenüberdeckung aus dem aktuellen Gebührenzeitraum weitere 397 T€ verbraucht.

Bei den Umsatzerlösen aus Kostenerstattungen für Systembeteiligungen ergab sich ein Rückgang um 276 T€ auf 1,193 Mio €. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die geringere vertragliche Kostenerstattung der dualen Systeme für PPK zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich aufgrund von periodenfremden Erträgen im Vorjahr um 709 T€ auf 91 T€.

Die gesamten Betriebserträge nahmen um 898 T€ auf 11,359 Mio € ab.

 

Aus den um 281 T€ höheren betrieblichen Aufwendungen und den um 898 T€ geringeren Betriebserträgen ergibt sich ein Betriebsfehlbetrag von 171 T€ nach einem Überschuss von 1,008 Mio € im Vorjahr.

 

Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses ergibt sich im Berichtsjahr damit ein Jahresverlust von 227 T€ nach einem Jahresgewinn von 936 T€ im Vorjahr.

 

Die Ertragslage ist betriebswirtschaftlich unter Berücksichtigung der Kalkulation nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als zufriedenstellen zu beurteilen.

 

Der Jahresabschluss wurde in der Zeit vom 11.07.2022 – 28.09.2022 (mit Unterbrechungen) vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

Im Prüfungsbericht erteilte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband für den Jahresabschluss 2021 und für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

 

Zusammenfassung der örtlichen Rechnungsprüfung:

Die Betätigung des AWP erstreckt sich auf die in Art. 1 BayAbfG genannten Ziele der Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung, Schadstoffminimierung, stoffliche Verwertung, Abfallbehandlung und Abfallablagerung. Das Entsorgungsgebiet umfasst den gesamten Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. Der AWP betreibt 20 Wertstoffhöfe, 121 Wertstoffinseln und 18 Grüngutsammelstellen außerhalb von Wertstoffhöfen. Zudem hat der AWP im Jahre 2004 eine zentrale Hausratsammelstelle neu errichtet, die vom Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Pfaffenhofen betrieben wird. Alle Sammel- und Entsorgungsaktivitäten sind einzelvertraglich mit privaten Entsorgungsfirmen geregelt. Die Behandlung und Ablagerung der Abfälle zur Beseitigung wird über die Müllverwertungsanlage Ingolstadt durchgeführt. Der Landkreis ist Mitglied beim Zweckverband Müllverbrennungsanlage Ingolstadt.

Die Erlöse aus den Gebühren betragen etwa 72 % der gesamten Umsatzerlöse. Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt im Gesamtbereich zunächst mit einem Ergebnis von -171 T€ ab. Nach Berücksichtigung des Finanzergebnisses in Höhe von - 56 T€ ergibt sich ein Jahresverlust für den Gesamtbetrieb in Höhe von 227 T€. Bei der Betrachtung der einzelnen Betriebszweige konnte festgestellt werden, dass der hoheitliche Bereich mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 45 T€ und der gewerbliche Bereich mit einem Jahresverlust in Höhe von -272 T€ abschließt.

Durch Beschluss des Kreistags vom 30.09.2019 wurde die Gebührensatzung geändert und die Gebühr für die Abfallentsorgung im Bring- und Holsystem zum 01.01.2020 leicht erhöht.

Bei der damaligen Gebührenkalkulation wurde ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren (2020 – 2022) gewählt. Die Gebühren wurden deshalb (ab 01.01.2023) wieder neu kalkuliert.

Die Rückstellungen aus Gebührenüberdeckung wurden im Jahre 2020 um 854 T€ verringert. Zum 01.01.2021 betrugen die Rückstellungen aus der Gebührenüberdeckung noch 1.012.279,00 € (bilanzierter Barwert). Im Jahre 2021 wurden die Rückstellungen aus der Gebührenüberdeckung vollständig entnommen, so dass zum 31.12.2021 die Mittel aus der Gebührenüberdeckung der vergangenen Jahre nunmehr aufgebraucht sind.

 

Im Berichtsjahr konnte der gesamte Mittelbedarf von 2,339 Mio. € mit 476 Mio. € oder zu 20 % aus der Selbstfinanzierung gedeckt werden. Der restliche Kapitalbedarf von 1,863 Mio. € oder 80 % wurde durch die Minderung flüssiger Mittel und Minderung kurzfristiger Forderungen aufgebracht.

Im Lagebericht geht die Werkleitung auf die geplanten Investitionen ein und beschreibt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung. Dabei werden Markt- und Marktpreisrisiken gesehen, da die erheblichen Preissteigerungen für Kraftstoffe und Energie zu Preisanpassungsbegehren der Unternehmer führen werden. Ein Kostenrisiko bestehe grundsätzlich jedoch nicht, da der AWP Kostensteigerungen über entsprechende Gebührenkalkulationen bewältigen kann.

Zum 01.01.2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Seit Juni 2020 bestehen Nebenentgeltvereinbarungen (Mitbenutzung Wertstoffhöfe, Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Kostenbeteiligung Stellflächen von Sammelgroßbehältern) für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 mit den dualen Systemen. Eine Abstimmungsvereinbarung mit den dualen Systemen regelt die Kostenbeteiligung der Mitbenutzung der Sammelstruktur von Papier, Pappe und Kartonagen, ebenfalls für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021.

Die Beurteilung der Lage des AWP, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der künftigen Entwicklung des Unternehmens, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung der Werkleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.

 

 

Die in pflichtgemäßem Ermessen durchgeführte Vorprüfung des Jahresabschlusses 2021 des Abfallwirtschaftsbetriebes durch das Kreisrechnungsprüfungsamt hat zu Feststellung geführt.

 

 

Das Kreisrechnungsprüfungsamt empfiehlt, den Jahresabschluss 2021 des Abfallwirtschaftsbetriebes – nach Behandlung und Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss als Prüfungsorgan – durch den Kreistag nach Art. 88 Abs. 3 LKrO in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung beschließen zu lassen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:

1. Für das Wirtschaftsjahr 2021

     den Jahresverlust i.H.v. 227.326,53 € auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Den Jahresabschluss 2021 des AWP nach Art. 88 Abs. 3 LkrO und § 4 Abs. 1 Ziff.7

    der Betriebssatzung festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.