Betreff
Nahverkehrsplan für den Landkreis Pfaffenhofen (B)
Vorlage
2022/4186
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen ist Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV im Landkreis. Für den ÖPNV zuständige Aufgabenträger planen für ihr jeweiliges Gebiet Maßnahmen zur Sicherung und zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß den Anforderungen des BayÖPNVG. Sie erfüllen damit die Aufgaben als freiwillige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 BayÖPNVG).

 

Vom Aufgabenträger können Anforderungen an die Verkehrsleistungen, insbesondere im Hinblick auf Qualität, Quantität und Integrität, definiert und in einem Nahverkehrsplan verankert werden. Der Nahverkehrsplan bildet gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 und 8 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) den Rahmen für die Entwicklung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs. Der Nahverkehrsplan enthält gemäß Art. 13 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Ziele und Konzeption des allgemeinen ÖPNV.

 

Am 08.04.2019 hat der Kreisausschuss die Erstellung eines Nahverkehrsplanes für den Landkreis Pfaffenhofen beschlossen. Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der vom Landkreis beauftragten Firma NahverkehrsBeratung Südwest für den gesamten Landkreis einen Nahverkehrsplan entwickelt. Der Plan dient zur Sicherung der regionalen Daseinsversorge und der nachhaltigen Verbesserung der Mobilität für die Landkreisbewohner. Im Zuge der Erstellung des Nahverkehrsplans wurde zugleich der freigestellte Schülerverkehr mitüberplant. Durch die Integration des Schülerverkehrs in den ÖPNV und die Verknüpfung verschiedener Verkehrsformen (Bus/Bahn/On-Demand-Verkehr) wird ein integriertes Mobilitätskonzept entstehen. Durch die Integration des Schülerverkehrs in den ÖPNV wird die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes wirtschaftlich ermöglicht.

 

Aus dem Nahverkehrsplan werden in der Umsetzungsphase einzelne Mobilitätskonzepte entwickelt. Erste Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan sollen im Jahr 2023 umgesetzt werden.

 

Im Anhang erhalten Sie die Anhörungsfassung des Nahverkehrsplanes. Die eingegangenen Anmerkungen und Stellungnahmen werden bis zum 09.12.2022 in den Nahverkehrsplan eingearbeitet.

                       

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt dem im Anhang beiliegenden Nahverkehrsplan zu.