Betreff
Ilmtalklinik GmbH; Gesellschafterversammlung vom 30.11.2022 (B)
Vorlage
2022/4183
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus.

 

Herr Landrat Albert Gürtner hat in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH vom 30.11.2022 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

Die Gesellschafter der Ilmtalklinik GmbH beschließen was folgt:

 

1.         Die Ilmtalklinik GmbH gewährt der Ilmtalklinik- MVZ GmbH eine Kapitalzuführung in Höhe von bis zu 630.000 € (430.000 € Darlehensrückzahlung + 200.000 € echte Liquidität).

 

2.         Die Gesellschaft tritt der „Krankenhaus-Beteiligungsgenossenschaft“ bei und ist berechtigt, eine einmalige „Eintrittsgebühr“ i. H. v. 15.000 € zu entrichten.

 

3.         Der Änderung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführer gemäß der beiliegenden Fassung wird zugestimmt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, der Beschlussfassung des Herrn Landrat Albert Gürtner in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH vom 30.11.2022 nachträglich zuzustimmen.