Betreff
Antrag der AfD-Fraktion zur Berichterstattung zum Thema Migration durch einen Vertreter der Regierung von Oberbayern
Vorlage
2022/4180
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die AfD-Fraktion stellte mit Schreiben vom 11.11.2022 folgenden Antrag:

 

Die Regierung von Oberbayern registriert und vermeldet augenblicklich stark ansteigende Zugangszahlen aus humanitären Aufnahmeprogrammen der Bundesregierung. Um allen Mitgliedern der Kreistagsfraktionen eine umfassende Information zu dieser wichtigen Thematik zu ermöglichen, regen wir an, einen geeigneten Vertreter der Regierung für eine aktuelle Berichterstattung anzufragen und in den Landkreis Pfaffenhofen einzuladen.

 

 

Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag wie folgt Stellung:

 

Der Landkreis Pfaffenhofen ist aktuell nicht von einem ansteigenden Zugangsgeschehen aus humanitären Aufnahmeprogrammen betroffen. Die Personen aus solchen Aufnahmeprogrammen, wie beispielsweise afghanische Ortskräfte, werden in sogenannten Übergangswohnheimen untergebracht. Im Landkreis Pfaffenhofen gibt es solche Wohnheime nicht. Dementsprechend sind unsere Landkreiskommunen nicht von einem etwaigen Zuzug betroffen. Ebenso sind die Kommunen auch nicht von anderen Initiativen betroffen. Aktuell ist das Landratsamt, so wie jede andere Kreisverwaltungsbehörde, von den Flüchtlingsströmen aus der Ukraine und den aktuell hohen Zugangszahlen von Asylsuchenden betroffen, welche im Landkreis untergebracht werden müssen.

 

Bezüglich dieses Zugangsgeschehens steht das Landratsamt in regelmäßigem und engem Austausch mit der Regierung von Oberbayern. Der Informationsfluss zwischen Regierung und Landratsämtern ist durch ständige Videokonferenzen zwischen den Landräten und dem Regierungspräsidenten gewahrt. Diese Informationen wurden erst kürzlich in der Klausurtagung an alle Fraktionsvorsitzenden des Kreistags weitergegeben.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt den Antrag der AfD-Fraktion zur Kenntnis. Da der Landkreis Pfaffenhofen keine Zuweisungen aus den humanitären Aufnahmeprogrammen erhält und auch keine Übergangswohnheimen im Landkreis angesiedelt sind, wird auf eine Einladung eines Vertreters der Regierung von Oberbayern zur Berichterstattung verzichtet.