Betreff
Gründung eines Kommunalunternehmens Energie und Infrastrukur (B)
Vorlage
2022/4175
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Das Bunte Bündnis (Gründung eines Energiewerkes) und die CSU-Kreistagsfraktion (Erstellung eines Konzeptgutachtens) haben die Gründung eines eigenständigen Landkreisbetriebs beantragt.

 

Aufgrund der verschiedenen rechtlichen Prüfungsansätze (Kommunalrecht, Steuerrecht und Wirtschaftlichkeit) und der Auswirkungen auf die Kommunen im Landkreis hinsichtlich Kreisumlageentwicklung und möglicher Kooperationen im interkommunalen Bereich bringt die Materie eine gewisse Komplexität mit sich. Der Kreistag hat daher in seiner Sitzung vom 07.02.2022 beschlossen, ein Arbeitsgremium aus Vertretern der antragstellenden Fraktionen, Vertretern des Bayerischen Gemeindetages im Landkreis und der Verwaltung des Landratsamtes zu bilden, um für den Kreistag eine Beschlussvorlage vorzubereiten.

 

Diese Arbeitsgruppe traf sich am 07.03.2022 und modifizierte die Anträge. Der Kreistag stimmte den Anträgen in seiner Sitzung am 04.04.2022 zu und ermächtigte die Verwaltung, ein entsprechendes Konzeptgutachten in Auftrag zu geben.

 

Seitens der Verwaltung wurden fünf Angebote von Beratungsunternehmen, welche bereits einschlägige Erfahrungen mit Betriebsausgliederungen sammeln konnten, eingeholt. Den Zuschlag hat die DETIG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als wirtschaftlichster Anbieter erhalten.

 

Die DETIG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erarbeitete anschließend ein Konzept (siehe Anlage) und stellte es am 14.11.2022 der o. g. Arbeitsgruppe vor.

 

Wahl der Rechtsform

 

Die DETIG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stellt zusammenfassend fest, dass die Rechtsform eines Kommunalunternehmens (KU) die meisten Vorteile auf sich vereint, unter anderem

 

-      kommunalkreditähnliche Konditionen

-      Anteile sind nicht veräußerbar

-      keine Bindung an die Vergaberichtlinien unterhalb der EU-Schwellenwerte

-      tarifrechtliche Vorteile bei der Fachkräftegewinnung

 

und daher als Rechtsform am besten geeignet ist.

 

Finanzierung des Kommunalunternehmens Energie und Infrastruktur

 

Die aufgrund der Personalstruktur erforderlichen Arbeitsplatzkosten, die sich aus Personal-, Sach- und Gemeinkosten zusammensetzen, sind vom Landkreis Pfaffenhofen dem neuen Kommunalunternehmen solange zu 100% als Zuschuss zu gewähren, bis eigene Einnahmen durch entsprechende Projekte generiert werden können.

 

Dazu ist noch ein Stammkapital zwischen 20.000 € und 50.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

Geplant ist, mit einem Vorstand und zwei Projektentwicklern zu starten. Nach den neuesten Daten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) errechnen sich dadurch jährlich folgende geschätzte Arbeitsplatzkosten:

 

Vorstand

Personalkosten E15                  111.700 €

Gemeinkostenzuschlag 20%      22.340 €

Sachkosten                                   9.700 €

 

Projektentwickler

Personalkosten E11                  80.900 €

Gemeinkostenzuschlag 20%    16.180 €             

Sachkosten                                 9.700 €

 

Die geschätzten jährlichen Gesamtkosten für drei Beschäftigte belaufen sich somit auf 357.300 €.

 

Zur Umsetzung diverser Maßnahmen können Projekt-GmbHs mit dem Vorstand des Kommunalunternehmens als Geschäftsführer gegründet werden. Als Gesellschafter kommen u. a. Gemeinden, Genossenschaften, Firmen, das KU selbst oder der Landkreis in Frage, die entsprechende Projekte mit einer Eigenkapitalquote anteilig finanzieren. Die üblicherweise noch erforderlichen weiteren Finanzmittel werden über Fremdkapital abgedeckt. Bei einer Darlehensaufnahme direkt durch das KU ist keine Bürgschaft des Landkreises erforderlich, es besteht insoweit eine volle Gewährträgerhaftung des Landkreises. Dadurch werden dem KU die Konditionen eines Kommunalkredits seitens der Banken zugestanden. Vor Umsetzung eines Projekts sind unbedingt transparente Investitionsrechnungen zu erstellen.

 

Mögliche Handlungsfelder des Kommunalunternehmens Energie und Infrastruktur

 

Grundsätzlich sieht die DETIG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH das Kommunalunternehmen als Plattform und Kompetenz-Center für verschiedene Handlungsfelder, z. B. ein (Schul-) IT-Support, Hoch- und Tiefbau, PV oder Windkraft.  

 

Sowohl die Arbeitsgruppe in ihrer Sitzung am 14.11.2022 als auch die Fraktionssprecher in ihrer Klausurtagung am 19.11.2022 sahen das Thema „Energie“ als dringlichstes Handlungsfeld an. Steigende Energiekosten belasten Landkreis und Kommunen gleichermaßen. Anstehende und bereits erfolgte Gesetzesänderungen im Bereich Windkraft bieten zudem viel Handlungsspielraum für die Gemeinden, den Landkreis, aber auch private Investoren. 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, ein Kommunalunternehmen Energie und Infrastruktur zu gründen. Im ersten Schritt soll das KU mit der lokalen, erneuerbaren und nachhaltigen Erzeugung und Verwertung von Energie (Strom, Wärme und Mobilität) betraut werden.


Konkrete Aufgaben und Handlungsfelder, die das KU übernehmen soll, sind die Unterstützung der Kommunen bei der Projektierung (Flächensicherung, Bau, Vermarktung) von erneuerbaren Energieprojekten sowie der eigene Bau von Anlagen zur erneuerbaren Energieerzeugung, die Mithilfe beim Aufbau regionaler Strommärkte, die Umsetzung einer interkommunalen Wasserstoff- und Bio-LNG-Strategie sowie die Unterstützung bei der Rekommunalisierung von lokalen Netzen zur Energieverteilung.

 

Nach Etablierung des Kommunalunternehmens und der Umsetzung der Energiethemen können dem KU weitere Handlungsfelder, zugeordnet und dessen Tätigkeiten sukzessive erweitert werden (z. B. (Schul-) IT-Support, Hoch-/Tiefbau, usw.). 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt die Verwaltung, die erforderlichen Maßnahmen für eine Gründung des Kommunalunternehmens Energie und Infrastruktur zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzubereiten.