Sachverhalt/Begründung
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Gewinnverwendung
1.1
Vorschlag des Werkausschusses gem.
Beschlussfassung vom 18.11.2009:
„Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:
für das Wirtschaftsjahr 2007
den Jahresgewinn in Höhe von 90.528,70 €
(hoheitlich 356.152,36 €, gewerblich (-) 265.623,66 €)
in die allgemeine Rücklage einzustellen,
den Jahresabschluss 2007 des AWP
nach Art 88. Abs. 3 LKrO und Art. 4 Abs. 1 Ziff. 7 der Betriebssatzung
des AWP festzustellen und die Werkleitung zu entlasten“.
1.2 Zum Bilanzstichtag
31.12.2007 bestand im gewerblichen Bereich ein Verlust i. H. v. 935.521,58 €.
Dieser Betrag ergibt
sich aus den Vorträgen auf neue Rechnung aus 2003 i. H. v. 354.805,51 €, aus 2004 i. H. v. 226.644,77 €, aus 2005 i. H. v.
55.528,34 €, aus 2006 i. H. v. 32.919,30 € und aus 2007 i. H. v. 265.623,66 €.
2 Abschluss-
/ Rechnungsprüfung
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 17.11.2009 den vom Kreisrechnungsprüfungsamt
geprüften Jahresabschluss 2007 behandelt.
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Der BKPV teilte hierzu mit Schreiben vom 27.04.2009 folgendes
mit:
„Der Verlustausgleich des
Eigenbetriebs gem. § 8 Abs. 2 EBV bezieht sich immer auf den Gesamtverlust des
Eigenbetriebs.
Zur Beurteilung eines erforderlichen Verlustausgleichs
durch den Landkreis ist deshalb eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Eigenbetriebs anzustellen. Diese erfolgt im Rahmen der
Abschlussprüfung gem. Art 107 GO. Aufgrund der von uns durchgeführten
Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2007 (Prüfungsbericht vom 02.12.2008)
ergab sich keine Beanstandung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Der
Gesamtbetrieb wies einen Jahresgewinn von rd. 91 T€ aus, so dass die
Ertragslage insgesamt als befriedigend zu beurteilen war. Nach der Bilanz des
AWP zum 31.12.2007 wurden im Jahr 2007 aus dem Gewinnvortrag zum 01.01.2007 von
rd. 849 T€ rd. 470 T€ in die allgemeine Rücklage eingestellt. Einschließlich
Jahresgewinn 2007 beträgt der auf den 01.01.2008 vorzutragende Gewinn rd. 469
T€; ein Handlungsbedarf i. S. d. § 8 Abs. 2 EBV (Verlustausgleich) ist somit
derzeit nicht gegeben.“
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung
des Kreisausschusses:
4.1 für das Wirtschaftsjahr 2007
den Jahresgewinn
in Höhe von 90.528,70 €
(hoheitlich
356.152,36 €, gewerblich (-) 265.623,66 €)
in die
allgemeine Rücklage einzustellen,
4.2 den Jahresabschluss 2007
des AWP
nach Art 88. Abs. 3 LKrO und Art.
4 Abs. 1 Ziff. 7 der Betriebssatzung des AWP festzustellen und die Werkleitung
zu entlasten.