Sachverhalt/Begründung
In einem Gutachten der Kanzlei GGSC Berlin zur Umsatzsteuerbefreiung der Verbrennungsgebühren beim Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt wurde angeregt die Satzung wie folgt zu berichtigen.
Verbandsmitglied |
Geeignete Stelle zur Klarstellung der Aufgabenübertragung an den
Zweckverband |
Wortlaut neu |
Hinweise |
LK Pfaffenhofen |
§ 3 Absatz 1: (1) 1Der
Landkreis entsorgt nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung durch eine öffentliche Einrichtung die in
seinem Gebiet angefallenen und ihm überlassenen Abfälle. |
anfügen: …, soweit die Aufgaben nicht dem Zweckverband
Müllverwertungsanlage Ingolstadt durch die jeweils geltende Satzung des
Zweckverbandes Müllverwertungsanlage Ingolstadt übertragen sind. |
Der Zusatz
in § 1 Absatz 5 kann gestrichen werden, da nur Begriffsbestimmung. Immerhin
wird dort aber deutlich, dass eine Aufgabenübertragung besteht. Insoweit ist
eine Anpassung auch bei nächster Gelegenheit wohl ausreichend. |
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Pfaffenhofen vom 12.12.2022, wie vorgelegt.