Betreff
Etablierung eines Koordierenden Ausbildungsverbundes für die generalistische Pflegeausbildung in Pfaffenhofen (B)
Vorlage
2022/4160
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

1. Kurzbeschreibung der Ausgangslage im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Die bisherigen einzelnen Ausbildungen im Pflegebereich (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie die Altenpflege) werden seit 2020 im Rahmen der Generalistik in einer einzigen dreijährigen Ausbildung vereint. Der Abschluss lautet dann Pflegefachfrau/Pflegefachmann.

Damit werden die Pflegenden zur Pflege aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen (ambulant/stationär/Krankenhaus) befähigt.

 

Neu bei der generalistischen Pflegeausbildung ist auch, dass nicht mehr ausschließlich die Pflegeschule für die praktischen Einsätze verantwortlich ist, sondern der Ausbildungsbetrieb. Das heißt, dieser muss alle Praxiseinsätze seines Azubis koordinieren und Kooperationsverträge schließen.

An dieser Stelle soll eine koordinierende Geschäftsstelle im Rahmen eines Ausbildungsverbundes für Entlastung des Auszubildenden sorgen. Gleichzeitig kann durch diese Organisationsoptimierung ein Standortvorteil für den Ausbildungsort Pfaffenhofen geschaffen werden.

 

In diesem Verbund kümmert sich die Koordinierungsstelle um die Koordinierung der Praxiseinsätze und schließt die Kooperationsverträge ab. So wird gleichzeitig sichergestellt, dass der Azubi alle für die Prüfungszulassung notwendigen Praxiseinsätze während der Ausbildung absolviert.

 

Derzeit arbeitet die Pflegeschule Pfaffenhofen mit über 40 externen Dienstleistern zusammen.

 

 

2. Gesamtziel des Vorhabens Koordinierungsstelle Ausbildungsverbund Pflege

Zentrale Ziele sind die Schaffung von einheitlichen Rahmenbedingungen für alle Pflegeschüler/innen sowie eine einheitliche Vertrags- und Organisationsgestaltung unabhängig vom Ort der fachpraktischen Ausbildung sowie der theoretischen Lernstätte. Die Koordinierungsstelle Ausbildungsverbund agiert dabei als neutrale Begegnungsstätte für alle am Ausbildungsverbund beteiligten Personen und Institutionen.

 

Neben der Koordinierung der Einsätze, stellt die koordinierende Person sicher, dass der Auszubildende seine für das Examen erforderlichen Stundeneinsätze in allen dafür nötigen Fachbereichen ableistet. Gleichzeitig sorgt die Koordinierungsstelle für einen regelmäßigen Austausch aller Partner im Ausbildungsverbund, sucht nach Konfliktlösungen, stellt einen neutralen Raum dar und ruft zu regelmäßigen Treffen zusammen.

 

3. Das Projekt Koordinierungsstelle Ausbildungsverbund in Bayern

 

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek will den Auf- und Ausbau von Ausbildungsverbünden in der generalistischen Pflegeausbildung weiter voranbringen. Der Minister betonte dabei, dass mehr Kapazitäten für Praxiseinsätze von Auszubildenden der generalistischen Pflege nötig seien. Das kann jedoch nur gelingen, wenn alle Pflegeschulen und Träger der fachpraktischen Ausbildungsstätten auf regionaler Ebene im Rahmen eines Ausbildungsverbundes eng zusammenarbeiten. Die Zusammenschlüsse sollen dabei örtlich, aber auch überregional, sektoren- und trägerübergreifend gegründet werden. Dadurch kann man die Arbeit auf mehrere Schultern verteilen, voneinander lernen und sich gegenseitig motivieren. Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unterstütz die Bildung und den Ausbau von Ausbildungsverbünden finanziell sowie auch Hochschulen bei der Etablierung dieser Zusammenarbeit.

 

 

Gefördert werden drei verschiedene Modelle:

 

      Ausbau von bereits bestehenden Ausbildungsverbünden: Dadurch soll eine qualitativ hochwertige Ausbildung ermöglicht werden. Zudem sollen so für alle Auszubildenden in der Region die Pflichteinsatzorte sichergestellt werden. Die maximale Fördersumme beträgt rund 52.000 Euro je förderfähigem Ausbildungsverbund.

     Aufbau von neuen Ausbildungsverbünden in Regionen, in denen sich bisher noch keine oder nur wenige Ausbildungsverbünde gebildet haben: Die maximale Fördersumme beträgt rund 58.780 Euro je förderfähigem Ausbildungsverbund.

      Finanzielle Unterstützung von Hochschulen beim Aufbau von beziehungsweise dem Beitritt zu Ausbildungsverbünden zur dauerhaften Durchführung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG): Die maximale Fördersumme beträgt je Hochschule rund 10.620 Euro.

 

Besonders die Kosten für die Etablierung eines „Praxiskoordinators“, der die Ausbildungsplanung für den ganzen Ausbildungsverbund übernimmt, können gefördert werden. Genauso können auch die Gesundheitsregionenplus von einer Förderung profitieren.

Staatsminister Holetschek bekräftigte, dass mehr Pflegepersonal dringend benötigt wird. Und dafür ist eine möglichst attraktive Ausbildung ein entscheidender Baustein: Sie soll Interessierte für diese wichtigen Berufe begeistern. Dafür müssen alle an einem Strang ziehen, um die generalistische Pflegeausbildung weiter voran zu bringen und die Erwartungen der Auszubildenden zu erfüllen. Dazu braucht es einen engen Schulterschluss zwischen der Alten-, der Kinder- und der Krankenpflege. Hierzu leisten Ausbildungsverbünde einen zentralen Beitrag.

Bei den Fördermitteln handelt es sich um Bundesmittel in Höhe von circa 3,5 Millionen Euro. Bayern hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen, damit diese Mittel an bayerische Pflegeschulen, Träger der praktischen Einrichtung und Hochschulen weitergegeben werden können.

 

Der Landkreis Pfaffenhofen hat sich erfolgreich um die Anschubfinanzierung zur Gründung eines Ausbildungsverbundes beworben. Die Zusage zur Gründung erteilte das bayerische Landesamt für Pflege zum Mai 2022. Da die Zusage zur Finanzierung jedoch nur bis zum Jahresende 2022 steht ist eine Diskussion und Entscheidung zur langfristigen Fortführung unbedingt von Nöten um die Stelle langfristig und mit qualifiziertem Personal zu besetzten. Aufgrund der ungewissen Fortführung in 2023 wurden bisher noch keine Bestrebungen zur Stellenausschreibung durch die Personalabteilung angestellt.

 

4. Umsetzung Koordinierungsstelle Ausbildungsverbund Pfaffenhofen

 

Für die praktische Umsetzung ist die Besetzung der Geschäftsstelle durch folgende Personalien angedacht:

 

Koordinierende Person, 20,0 Wochenstunden, EG 9c, TVÖD

Darauf entfallen jährliche Personalkosten in Höhe von 29.692,06 Euro

 

Büroassistenz 450-Euro-Kraft, 6,0 Wochenstunden

Darauf entfallen jährliche Personalkosten in Höhe von 7.397,39 Euro.

 

Die Gesamtpersonalkosten belaufen sich jährlich auf 37.089,45 Euro.

 

Hinzu kommen Sachmittekosten in Höhe von 9.500,00 Euro.

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Sowie Kosten für die Rechtsberatung sowie die einheitliche Vertragsgestaltung im Ausbildungsverbund in Höhe von 10.000,00 Euro.

 

Die jährlich zu erwartenden Gesamtkosten belaufen sich auf 56.589,45 Euro.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, vorbehaltlich einer Förderzusage durch das Bayerische Landesamt für Pflege, zum Aufbau eines Ausbildungsverbundes zur Sicherstellung der generalistischen Pflegeausbildung eine 0,5 Vollzeitstelle zunächst befristet für ein Jahr mit der Koordinierungsaufgabe zu betrauen. Die Stelle wird dem Sachgebiet 46 - Gesundheitsamt - zugeordnet.