Sachverhalt/Begründung
Zum 21.01.2023 tritt Herr
Christian Nitschke sein Amt als Kreisbrandrat für den Landkreis Pfaf-fenhofen
an.
Nach Art. 19 Abs. 3 Satz 1 des
Bayer. Feuerwehrgesetz teilt er den Landkreis im Einvernehmen mit dem
Landratsamt in Feuerwehrinspektionsbereiche ein.
Das Konzept von Herrn Nitschke
sieht
einen weiteren Kreisbrandinspektor (bisher 3) als Leiter für die Ausbildung der
Freiwilligen Feuerwehr vor,
insgesamt 8 Kreisbrandmeisterbezirke (bisher 7) durch einen zusätzlichen
Kreisbrandmeister im Landkreisnorden vor,
die Einrichtung von 4
Kreisbrandmeistern Ausbildung (bisher 1) und eines Kreisbrandmeisters Leistungsprüfung
vor. Im Gegenzug entfallen der Kreisbrandmeister Gefahrgut, der
Kreisbrandmeister KEZ-VB und der Kreisbrandmeister Atemschutz.
die Einrichtung eines Fachberaters CBRN vor, der jedoch durch die Kreisbrandinspektoren Land 2, 3 und 4 abgebildet ist und keine weiteren Kosten nach sich zieht.
Das neue Konzept trägt in erster Linie den wachsenden Herausforderungen der Ausbildung aktiver Feuerwehrangehöriger Rechnung und sichert die Weiterführung der Ausbildung im Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm auf ehrenamtlicher Basis.
Berücksichtigt wird hierbei auch die Verlagerung der Stellungnahmen zum Vorbeugenden Brandschutz auf die im Sachgebiet 62 angesiedelte Brandschutzdienststelle.
Zusammenfassend wird die Kreisbrandinspektion damit 21 Mitglieder (bisher 17) umfassen.
Die jährliche Aufwandsentschädigung für die gesamte
Kreisbrandinspektion steigt damit gemäß der derzeitigen Rahmensätze von
121.586,04 € auf 144.437,16 €.
Die Mehrausgaben belaufen sich demnach auf 22.851,12 € pro Jahr.
Auch die Reisekosten werden entsprechend steigen, eine genaue Bezifferung ist hierfür allerdings nicht möglich.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
nimmt von der Neuorganisation der Kreisbandinspektion zustimmend Kenntnis.