Sachverhalt/Begründung
Der Landkreis Pfaffenhofen hat
nach Art. 82 Abs. 3 LKrO jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an
Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm
mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der
Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des
öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der
Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des
geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 83 Abs. 1 Nr. 5 LKrO, die
Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.
Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen. Außerdem ist ortsüblich darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.
Zudem hat nach § 5 Abs. 7 Satz 1 der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Strukturentwicklung (KUS) der Verwaltungsratsvorsitzende dem Kreistag mindestens einmal jährlich Auskunft über alle wichtigen Angelegenheiten des Kommunalunternehmens zu geben. Nach § 5 Abs. 7 Satz 2 der Satzung soll dieser Bericht in derselben Sitzung mit dem Beteiligungsbericht erstattet werden.
Der Jahresabschluss 2021 des KUS wurde im Jahr 2022 durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfbericht kommt zu einer uneingeschränkt positiven Bewertung.
Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Es wurde seitens des beauftragten Wirtschaftsprüfers der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Lagebericht 2021 des KUS liegt als Anlage bei.
Im Geschäftsjahr 2022 fand bislang eine Verwaltungsratssitzung statt, eine weitere ist noch im Dezember vorgesehen.
Die Geschäftstätigkeit des KUS bewegte sich auch in 2022 in dem durch den Wirtschaftsplan vorgegebenen Rahmen.
Das KUS führt jährlich, auf Basis des geprüften Jahresabschlusses für ein Geschäftsjahr, einen Abgleich der Ausgleichszahlungen mit den Fehlbeträgen durch. Berücksichtigt wird hierbei im Rahmen einer Kapitalflussrechnung der Jahresfehlbetrag ohne Abschreibungen zuzüglich der im jeweiligen Geschäftsjahr getätigten Investitionen.
Jahresfehlbetrag 2021 ohne Abschreibungen: 805.983,63 Euro
Investitionen im Geschäftsjahr 2021 in Sachanlagen: 38.559,70 Euro
Summe: 844.543,33 Euro
Ausgleichszahlungen des Landkreises als Zuführung
zur Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2021: 762.000,00 Euro
Vorauszahlung des Landkreises am 30.12.2021 auf die geplante
Zuführung zur Kapitalrücklage 2022: 74.000,00 Euro
Der über die Ausgleichszahlungen hinausgehende Betrag wurde
aus der Kapitalrücklage des KUS gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die Information zur Kenntnis.