Betreff
Durchführung Ramadama im Frühjahr
Vorlage
2022/4145
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

In den vergangenen Jahren wurde Ramadama im Landkreis Pfaffenhofen immer im Frühjahr (März/April) durchgeführt. Aus Rücksicht auf brütende Tiere bat der Naturschutz um Verlegung des Termins zwischen den 01.10. und 28.02. eines Jahres.

Am 8.10.22 wurde nun Ramadama erstmals im Herbst durchgeführt.

Alle kreisangehörigen Gemeinden wünschen jedoch die Rückkehr zum Frühjahrstermin. Zu hohes Gras an den Straßenrändern erschwerten die Müllsuche, ferner wurde der Müll teilweise schon klein gehäckselt.

 

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist es vertretbar, die „Ramadama-Sperrzeit“ entsprechend zu verkürzen. In der Zeit vom 15.03. bis zum 15.09. eines jeden Jahres, sollten aus Gründen des Vogelschutzes, keine derartigen Reinigungsaktionen stattfinden, da die Gefahr, die erwachsenen Tiere zu vergrämen und damit das Gelege bzw. die unselbstständigen Jungvögel der Witterung bzw. etwaigen Prädatoren ungeschützt auszusetzen, sehr hoch ist.

 

In der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 27.10.2022 wurde sich daher mit den Bürgermeistern geeinigt, dass Ramadama wieder im Frühjahr, spätestens bis zum 15.03. durchgeführt wird.

 

Der Naturschutz wird die Kommunen jeweils im Vorfeld über Verhaltenstipps sowie sensible Flächen informieren, um potentielle Störungen möglichst gering zu halten.

Beschlussvorschlag:

 

Die Information wird zur Kenntnis genommen.