Betreff
Gewinnausschüttung durch die Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt;
Beschlussfassung über den Verwendungszweck (B)
Vorlage
2022/4072
Aktenzeichen
910-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Im Rahmen der Gewinnausschüttung der Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt an die Gewährträger erhält der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Haushaltsjahr 2022 einen Betrag in Höhe von 31.649,80 €. Über die Verwendung dieses Betrages hat der Kreisausschuss zu beschließen. Voraussetzung dabei ist, dass nach § 29 der Sparkassenordnung diese Mittel nur für gemeinnützige Zwecke im Geschäftsgebiet der Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt verwendet werden dürfen; d.h. die Mittel müssen im Bereich der Gemeinden Manching, Baar-Ebenhausen und Reichertshofen eingesetzt werden.

 

Nach Vorschlag der Landkreisverwaltung und des Landrats sollte dieser Betrag wie folgt verwendet werden:

 

Zweckverband Kelten Römer Museum Manching

23.000,00 €

Markt Reichertshofen
Verwendung für eine Workout-Kombination auf öffentlichem Grund (vermutlich einer Grünanlage)

4.324,90 €

Gemeinde Baar-Ebenhausen

Förderung der Jugendhilfe - Geräte für die Skaterbahn

4.324,90 €

 

Es wird vorgeschlagen, dieser Mittelverteilung zuzustimmen.

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt, die Gewinnausschüttung der Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt im Jahr 2022 gemäß der im Sachverhalt vorgeschlagenen Aufteilung zu verwenden.