Betreff
Antrag der CSU-Kreistagsfraktion für eine unkomplizierte finanzielle Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements bei der Betreuung von Geflüchteten (B)
Vorlage
2022/4037
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

I.        Ausgangslage

Mit dem militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 wurde eine Flüchtlingswelle ausgelöst, die in Folge auch den Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm erreichte. So waren knapp einen Monat später bereits rund 700 Flüchtlinge im Landkreis angekommen (Stand am 21. März 2022). Der überwiegende Anteil der Personen setzte sich aus Frauen und Kindern zusammen, die aufgrund einer überwältigenden Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung zum Hauptteil in privatem Wohnraum Unterkunft gefunden haben. Abteilungsübergreifend wurde im Landratsamt ein Krisenstab eingerichtet, der regelmäßig unter Leitung von Herrn Landrat alle aufkommenden Themen und Problemlagen beleuchtete und gelöst hat. Durch die Auslösung des Katastrophenfalles war auch die Bereitschaft des örtlichen Kreisverbandes des Bayerischen Roten Kreuzes mit eingebunden, welche kurzerhand die Pfaffenhofener Realschulturnhalle mit 100 Betten als Notfallunterkunft ertüchtigte; diese musste jedoch aufgrund der vorgenannten Vielzahl an Privatunterkünften nicht belegt werden. Die ankommenden Geflüchteten wurden entweder direkt privat untergebracht bzw. über zwei Hotels als Erstanlaufstelle weiter nach privat vermittelt. Aktuell sind ca. 1.330 Flüchtlinge aus der Ukraine im Landkreis registriert. 

 

In diesem Zusammenhang hat das Landratsamt auch ein Spendenkonto eingerichtet, das zum 01. Juni 2022 einen Stand von rd. 49.000,- € aufwies. Aus diesen Spenden wurden bereits verschiedene Zuschüsse mit einer Summe von rd. 10.500,- € gewährt.       

Für Sprachkurse und dafür benötigte Materialien werden ca. 25.000,- € benötigt, die über das Spendenkonto abgewickelt werden sollen.

 

Daneben haben sich viele Personen, die russisch und / oder ukrainisch sprechen und schon über längere Zeit im Landkreis Pfaffenhofen wohnhaft sind, als Unterstützungskräfte und Dolmetscher angeboten. Gerade wegen der hohen Sprachbarriere - viele Geflüchtete sprechen kaum oder gar kein Englisch – sind die Dolmetscher sehr wichtig. Viele davon engagieren sich rein ehrenamtlich und mit fünf Personen wurden Vereinbarungen für diese Tätigkeit geschlossen, die dadurch zumindest eine Aufwandsentschädigung von 10,- € pro Stunde bekommen. Diese Vereinbarungen mit sog. Laien-Dolmetschern haben sich seit der Flüchtlingswelle 2015 bewährt. Für gesundheitliche Termine und Themen können die anfallenden Aufwendungen auf Staatskosten verbucht werden, ansonsten verbleiben diese Ausgaben beim Landkreis als freiwillige Ausgabe. 

Für diesen Zweck ist auch jede zweite Woche eine gebürtige Ukrainerin vom ct-Team des Gesundheitsamtes an der Servicestelle, um sprachlich und als Ämterlotsin behilflich zu sein.

 

Für private Wohnungsgeber, die Geflüchtete mietfrei bei sich aufgenommen haben, wurde Anfang April 2022 nach den ersten Aufnahmen angesichts der gestiegenen Energiekosten amtlicherseits die Gewährung einer Nebenkostenpauschale in Höhe von 50,- € pro Person eingeführt. Die Gewährung und Abrechnung erfolgte auf Staatskosten. Ende April wurde auf Verfügung der Regierung von Oberbayern dieser Pauschalbetrag auf 65,- € für jede erwachsene Person erhöht; für Minderjährige verblieb sie bei 50,- €.

Angemessene Mietkosten im Rahmen eines Untermietvertrages oder für eine abgeschlossene Wohneinheit können ohnehin als Unterkunftskosten anerkannt und übernommen werden.


 

 

II.     Antrag der CSU-Fraktion vom 19. Mai 2022

Mit dem als Anlage beigefügtem Antrag der CSU-Fraktion wird die Einrichtung eines Fonds beantragt, der gefüllt mit 25.000,- € für eine schnelle und unbürokratische Hilfe der Flüchtlingsarbeit in den Helferkreisen bzw. zur finanziellen Entlastung der ehrenamtlichen Helfer*innen verwendet werden soll. Die finanzielle Ausstattung müsste wohl grundsätzlich über den Kreishaushalt erfolgen. Vorsorglich wurde in diesem Zusammenhang auch bei der Regierung von Oberbayern angefragt, ob es für die Ausgaben bzw. Unterstützung der aktuell sehr fordernden ehrenamtlichen Tätigkeiten eine staatliche Hilfe gibt. Gemäß der Antwort ist „eine gesonderte Erstattungs- oder Unterstützungsmöglichkeit für Ehrenamtliche gemäß den Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern nicht vorgesehen“.

 

III.    Vorschlag zum weiteren Vorgehen

Bereits vor dem CSU-Antrag wurde die Ausgabe von Tankgutscheinen an die ehrenamtlichen Kräfte geplant, die in der Ukrainekrise außerordentlich engagiert sind und gerade in der Ankunftszeit mit den geflüchteten Personen viele Behördengänge und Termine absolvierten. Diese Gutscheine sollen als finanzieller Ausgleich für die derzeit hohen Tankkosten, die für viele Fahrten (Behördengänge, Arztbesuche etc.) mit privaten PKWs anfallen, dienen. Wie im Vortrag geschildert, sind auf dem vom Landkreis eingerichteten Spendenkonto ausreichend finanzielle Mittel vorhanden, um den besonders Engagierten eine Entschädigung für diese Aufwendungen zukommen zu lassen. Vor diesem Hintergrund wurden die in den Gemeinden aktiven Helferkreise nach der Anzahl der „überobligatorisch“ tätigen Personen gefragt. Aus den meisten Gemeinden erfolgten Rückmeldungen.

 

Aufgrund dieser Meldungen wurden für 36 Helfer City-Gutscheine im Wert von 100,- € je Person verschickt. Die City-Gutscheine wurden gewählt, da diese aufgrund der Vielzahl der teilnehmenden Geschäfte wettbewerbsneutral anzusehen sind. Zum anderen bieten sie ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten, die den Vorstellungen und Wünschen der Helfer entsprechend eingesetzt werden können.

 

Die Gutscheine dienen ausdrücklich nicht der Finanzierung des Ehrenamts selbst, sondern als pauschaler Ausgleich für die zusätzlich angefallenen Kosten im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit, wie Tankkosten für Fahrten mit privaten PKWs.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. 

2.    Dem Antragsinhalt der CSU-Fraktion vom 19.05.2022 wird insofern inhaltlich entsprochen, dieser ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.