Sachverhalt/Begründung
Der Kreisausschuss hat am 25. Januar 2021 dem Antrag des
BUNTEN BÜNDNISES, als Entscheidungsgrundlage für die landkreisweite
Radverkehrsplanung der nächsten Jahre ein Fahrradverkehrskonzept zu erstellen
und dabei auch Verbindungen über die Landkreisgrenzen hinaus zu betrachten,
grundsätzlich zugestimmt.
Über die konkrete Durchführung und Finanzierung sollte erst entschieden werden,
wenn das Ergebnis der Bewerbung des KUS im Bundesprogramm „#mobilwandel2035“ um
eine Förderung vorliegt.
Zwischenzeitlich ist bekannt, dass der Landkreis im Bundesprogramm „#mobilwandel2035“ nicht berücksichtigt werden kann. Dementsprechend wurden weitere Fördermöglichkeiten geprüft und für das Sonderprogramm "Stadt und Land" im Rahmen von Finanzhilfen des Bundes für Investitionen in den Radverkehr eine konkrete Förderanfrage gestellt.
Daraufhin erhielt der Landkreis mit Datum vom 16. November 2021 seitens der Regierung von Oberbayern eine allgemeine Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes zur optimierenden Führung der Radverkehrsströme durch den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.
Zu beachten ist hierbei, dass die Förderung des Radverkehrskonzeptes als vorweggenommene Planungskosten erst zusammen mit einer auf das Konzept folgenden investiven Maßnahme, die nach Stadt und Land gefördert wird, möglich ist. Weiterhin müssen sowohl das Konzept, als auch die investive Maßnahme, bis spätestens 31.12.2023 und damit innerhalb einer relativ knappen Frist abgeschlossen sein. Die Planungskosten müssen lt. Regierung für eine Förderfähigkeit in einem annehmbaren Verhältnis zu den Kosten der investiven Maßnahme stehen.
Für die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen, d.h. Konzept und investive Maßnahme, ist ein Regelfördersatz in Höhe von bis zu 75 Prozent vorgesehen.
Als investive Maßnahmen gelten neben dem Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen unter anderem auch der Bau von Schutzinseln, aus Verkehrssicherheitsgründen erforderliche Elemente der verkehrstechnischen Ausstattung der Wege einschließlich Beleuchtungsanlagen sowie Abstellanlagen, die eine diebstahlsichere Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen/Fahrradparkhäuser. Gefördert werden Maßnahmen, die ohne eine finanzielle Beteiligung des Bundes erst nach dem Jahr 2023 oder überhaupt nicht getätigt würden.
Für das Konzept werden auf Basis von Erfahrungswerten anderer Gebietskörperschaften externe Kosten von brutto bis zu 100.000 Euro erwartet. Der personelle Betreuungsaufwand als interne, nicht förderfähige Kosten, ist mit etwa 35.000 Euro zu erwarten.
Die Regierung von Oberbayern weist darauf hin, dass der Landkreis als Vorhabenträger bis zum Erlass des Zuwendungsbescheids mit der ersten investiven Maßnahme das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben allein tragen muss und dass kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.
Mit positivem Beschluss des Kreisgremiums würde spätestens im Januar 2021 die Ausschreibung für das Radverkehrskonzept gestartet. Ende 2022 müsste die Konzeptphase abgeschlossen sein, um in 2023 die erste investive Maßnahme umsetzen zu können.
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis wird in Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro ein Radverkehrskonzept zur optimierenden Führung der Radverkehrsströme durch den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm erstellen. Ziel ist es, mindestens eine der sich aus dem Konzept ergebenden Maßnahmen bis spätestens Ende 2023 umzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Konzepterstellung erforderliche Ausschreibung durchzuführen.