Betreff
Errichtung eines Pflegestützpunktes im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (B)
Vorlage
2021/3928
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

I.        Ausgangslage

In § 7c Abs. 1a Satz 1 SGB XI ist das sog. Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten verankert: „Die für die Hilfe zur Pflege zuständigen Träger der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch (= überörtlicher Sozialhilfeträger Bezirk Oberbayern) sowie die nach Landesrecht zu bestimmenden Stellen der Altenhilfe (= örtlicher Sozialhilfeträger Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm) können bis zum 31.12.2023 auf Grund landesrechtlicher Vorschriften (Art. 77b AGSG) von den Pflegekassen und Krankenkassen den Abschluss einer Vereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten verlangen“. Im Jahresverlauf 2020 trat der Rahmenvertrag zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach §7c Abs. 6 SGB XI in Bayern in Kraft und seitdem wurden 12 Stützpunktverträge unterzeichnet und 11 Pflegestützpunkte in Betrieb genommen.

 

Am 08.10.2021 veranstaltete der Bezirk Oberbayern ein Austauschtreffen zum Thema Pflegestützpunkte und informierte grundlegend zum Thema und zu Erfahrungen bei der Förderung durch das Bayerische Landesamt für Pflege. Bezirkstagspräsident Josef Mederer warb in einem Grußwort für die weitere Errichtung von Pflegestützpunkten und die Erweiterung des Beratungsangebotes mit einem „ganzheitlichen Denkansatz“. Auf örtlicher Ebene im Landkreis befürworten bzw. fordern alle Gruppierungen, die im Bündnis für Familie im Landkreis Pfaffenhofen engagiert sind, diverse Wohlfahrtsverbände und auch Privatpersonen mittlerweile die Schaffung einer entsprechenden Beratungsstelle im Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm. Auf politischer Ebene wurde Ende September 2021 signalisiert, dass die Fraktionssprecher des Bunten Bündnisses im Kreistag eine entsprechende Initiative unterstützen würden und am 26.10.2021 stellte die CSU-Fraktion den als Anlage beigefügten Antrag auf eine zeitnahe Errichtung eines Pflegestützpunktes im Landkreis Pfaffenhofen. Darüber hinaus sollen nach diesem Antrag in ausgewählten Gemeinden bei Bedarf Sprechstunden stattfinden oder in Ausnahmefällen Hausbesuche für Beratungen ermöglicht werden, wenn Hilfebedürftige nicht mehr mobil sind.

 

Hierzu ist anzumerken, dass das Landratsamt Pfaffenhofen seit Jahren Pflegeberatung betreibt. Zu vielen Fragen rund um das Thema Pflege informieren die Sachgebiete „Soziales“ und „Besondere soziale Angelegenheiten“, wenn es etwa um die Erlangung eines Pflegegrades, Leistungen der Pflegekassen, ergänzende Hilfen zur Pflege, Förderung von Umbauten im häuslichen Bereich oder das Landespflegegeld geht. In dieser Beratung geht es ferner oft um Sozialleistungen und Informationen zu Angeboten der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege. Das seitens Bezirk Oberbayern zugesagte Entsenden von Beratungspersonal auch ohne klassischen Pflegestützpunkt konnte bislang leider nicht umgesetzt werden.

Unterstützung bietet daneben auch das Caritas-Zentrum Pfaffenhofen mit seiner „Fachstelle für pflegende Angehörige" und „Unterstützungsangebote im Alltag“, die seit diesem Jahr mit 10.000,- € pro Jahr vom Landkreis gefördert wird.

 

In den Jahren 2010 bis 2017 wurden in den Gemeinden Jetzendorf, Hohenwart, Wolnzach, Geisenfeld, Manching, Reichertshofen und Vohburg in den jeweiligen Rathäusern halbjährliche Pflegesprechtage angeboten, die von Anfang an eher schwach und in 2017 gar nicht mehr angenommen wurden. Dies lag in erster Linie daran, dass Angehörige und pflegende Personen akut dann Rat suchen, wenn sich die Situation verschlechtert bzw. der Pflegefall eintritt. Es ist daher seit 2017 jederzeit möglich, telefonisch oder per Email Standardfragen zu klären oder sich Informationsmaterialien zusenden zu lassen. Individuelle

Beratungstermine können jederzeit vereinbart werden.

 

 

 

 

II.     Kosten und Finanzierung eines Pflegestützpunktes

Grundsätzlich werden die Möglichkeiten der personellen Ausstattung und die entstehenden Personal- und Sachkosten im Angestelltenmodell -nur dieses wird von den Kranken- und Pflegekassen noch akzeptiert- in § 11 Abs. 1 des Rahmenvertrags zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI in Bayern geregelt. Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen übernehmen insgesamt zwei Drittel der Kosten. Den verbleibenden Finanzierungsanteil der kommunalen Träger teilen sich der Bezirk Oberbayern und die Kommune zu je gleichen Teilen. Auf den Landkreis Pfaffenhofen entfiele somit ein Sechstel der Kosten. Die Personalausstattung ist mit einer Vollzeitstelle je 60.000 Einwohner bemessen. Bei einem aktuell veröffentlichten Einwohnerstand von 129.541 Personen zum 30.06.2021 ergibt dies eine Personalausstattung von rd. 2,16 Vollzeitäquivalenten (VZÄ).

 

Seit Ende 2019 gibt es eine staatliche Förderung für die Errichtung von Pflegestützpunkten. Diese beinhaltet eine anfängliche einmalige Anschubfinanzierung von 20.000,- € für Büromöbel, EDV-Ausstattung etc. Seit 01.01.2021 gibt es eine Regelförderung; dazu wurde eine Ausweitung der Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vorgenommen. Diese tritt nach aktuellem Stand mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft. Zuwendungsempfänger sind Kommunen, die sich an der Trägerschaft eines Pflegestützpunkts beteiligen. Die Förderpauschale beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft jährlich maximal bis zu 20.000 Euro. Ein Wissenstransfer, zum Beispiel durch den Medizinischen Dienst Bayern (vormals „MDK“) wird mit bis zu 15.000,- Euro bezuschusst.

 

Daraus ergäbe sich für den Landkreis Pfaffenhofen bei der etablierten Eingruppierung folgende Betrachtung:

  - 1 VZÄ Leitung in TVÖD S 15  Personalvollkosten:   
       102.220,- € / Jahr

  - 1,16 VZÄ Beratung in EG 8/9a bzw. TVÖD S 12 je nach Qualifikation: 1,16 x 95.380,- €  =    
       110.641,- € / Jahr.

     Summe   212.861,- € / Jahr


Daraus ein Sechstel Landkreisanteil machen rd. 35.477,- € aus, abzgl. der anteiligen kommunalen Förderung von 10.000,- € (o.g. 20.000,- € geteilt mit Bezirk) verblieben beim Landkreis rd. 25.500,- € / Jahr. Hinzu kommen noch die Kosten für die Anschaffung einer notwendigen Software zur Beratungsdokumentation und Nachweiserstellung gegenüber den Kranken- und Pflegekassen mit rd. einmalig 10.000,- € bei drei Nutzern zzgl. Support sowie Werbe-, Informationsmaterial und Homepage mit überschlägig 8.000 bis 10.000,- Euro.

 

Im Gegenzug werden durch die Entlastung des bislang beratenden Personals Stunden im Umfang von rund 20 Wochenstunden frei.

 

III.    Vorschlag zum weiteren Vorgehen

Seitens Verwaltung wird die Installation eines Pflegestützpunktes empfohlen, weil dadurch das bestehende Beratungsangebot ausgebaut und intensiviert werden kann und gleichzeitig die auf diesem Sektor agierenden Institutionen besser miteinander vernetzt werden können. Angesichts der vorstehend skizzierten aktuellen Förderung sind die beim Landkreis verbleibenden Kosten überschaubar.

 

Der erste Schritt wäre, dass das Landratsamt Pfaffenhofen gegenüber dem Bezirk Oberbayern eine entsprechende Willenserklärung abgibt und mit dem Bezirk ein notwendiges Betriebskonzept erstellt. Auf dieser Grundlage kann anschließend das sog. Initiativrecht gegenüber den Kranken- und Pflegekassen ausgeübt werden. In einem dritten Schritt prüft dann die Kommission Pflegestützpunkte dieses Betriebskonzept und genehmigt es im Normalfall. Anschließend kann über einen Stützpunktvertrag der vorgenannten Kostenträger der Betrieb eingerichtet und aufgenommen werden.


Ungeachtet dessen sollten auch Beratungstermine in der Außenstelle Vohburg angeboten werden. Das Beratungspersonal betrachtet in der Erstellung von Hilfeplänen regelmäßig auch das häusliche Umfeld der zu Pflegenden.

 

Bis zur Inbetriebnahme eines Pflegestützpunktes wird das bisherige Beratungsangebot des Landratsamtes beibehalten. Man bemüht sich weiterhin, Beratungspersonal des Bezirks Oberbayern hinzuziehen zu können und führt im Bedarfsfall wohnortnahe oder Beratungen in der eigenen Häuslichkeit durch. Coronapandemiebedingte Aspekte werden dabei berücksichtigt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Bezirk Oberbayern ein Betriebskonzept für einen Pflegestützpunkt im Landkreis Pfaffenhofen auszuarbeiten und das zugehörige Initiativrecht auszuüben.

2.    Die Verwaltung wird weiter beauftragt, in der Folge einen Stützpunktvertrag zu verhandeln und Herrn Landrat zur Unterschrift vorzulegen. Sollten sich in diesem Prozess weiterreichende Abweichungen zum Inhalt dieser Beschlussvorlage ergeben wird der Kreisausschuss nochmal mit einer Vorlage eingebunden.

3.    Den Wünschen und Anträgen der im Vortrag genannten Akteure zur Errichtung eines Pflegestützpunktes wird damit inhaltlich entsprochen. Dem Antrag der CSU-Fraktion vom 26.10.2021 wird ebenso entsprochen, dieser ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.