Sachverhalt/Begründung
Die bisherige Abfallwirtschaftssatzung aus dem Jahr 1999, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 16.1.2006 wurde an die Mustersatzung des Bayerischen Landkreistags angepasst.
Insbesondere wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen (z.B. KrW-/-AbfG wurde in KrWG geändert).
In § 11 Abs. 2 AbfWS, dem Bringsystem, wurde eine
Mengenbegrenzung für Bauschutt aufgenommen. Ferner kann nunmehr bei einem
Verstoß gegen das Bringsystem
(§11 AbfWS) ein Bußgeld gefordert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:
Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Bewirtschaftung von Abfällen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Regierung von Oberbayern, aufgrund des Art. 3 Abs. 2 und des Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Abfallgesetz (BayAbfG) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO), in der als Anlage beigefügten Fassung, zu erlassen.