Betreff
TOP 3 Antrag der Grundschule Manching "Im Lindenkreuz" für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
Vorlage
2021/3903
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Am 21.04.2008 hat der Jugendhilfeausschuss den Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) festgelegt. Mittlerweile sind an acht Standorten neun Jugendsozialarbeiter*innen tätig.

Mittelschulen-Standorte für JaS sind: Pfaffenhofen, Vohburg, Geisenfeld, Manching, Reichertshofen.

Das Weiteren ist an der Berufsschule Pfaffenhofen eine JaS Kraft eingesetzt. An den beiden Förderzentren Pfaffenhofen und Geisenfeld ist JaS sowohl im Grundschul- wie im Mittelschulbereich tätig. Im Grundschulbereich wurde 2012 an der Grundschule Reichertshofen eine Jugendsozialarbeiterstelle eingerichtet.

Der Bund stellt den Ländern nach der Bund-/Ländervereinbarung zum „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ Bundesmittel zu Verfügung. Es sollen dadurch pandemiebedingte Lernrückstände sowie Belastungen und Beeinträchtigungen im Bereich des sozialen Lernens und der sozialen Kompetenzentwicklung aufgefangen werden. Durch das Aufholprogramm des Bundes können ab September 2021 bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 erhöhte Förderpauschalen (Verdreifachung) eingesetzt werden. Zugleich stehen für den weiteren Ausbau ab dem Jahr 2022 140 Stellen ebenfalls mit zeitlich begrenzter Dreifachförderpauschale zur Verfügung.

 

Die neuen Stellen stehen im Jahr 2022 wie folgt zur Verfügung:

-      50 Stellen ab Februar

-      50 Stellen ab März

-      40 Stellen ab April

 

Gemäß den JaS-Richtlinien muss eine JaS-Stelle mindestens 0,5 einer Vollzeitäquivalenz umfassen. Unterhälftige Beschäftigungsverhältnisse werden nicht gefördert. Es sind staatlich anerkannte Sozialpädagog*innen einzusetzen. Abweichend können Diplom-Pädagog*innen mit universitärer Ausbildung, Absolvent*innen eines sechssemestrigen Universitätsstudienganges mit dem Abschluss Bachelor auf Arts, Pädagogik oder Erziehungswissenschaften und einschlägiger Berufserfahrung mit der Zielgruppe in der Jugendhilfe von in der Regel 3 Jahren eingesetzt werden.

Die JaS muss einen eigenen Raum in der Schule mit der erforderlichen Ausstattung (PC, Telefon, Internetanschluss, abschließbaren Aktenschrank) zur Verfügung gestellt werden, in dem die Jugendhilfeaufgaben uneingeschränkt wahrgenommen werden können.

 

Für den Standort Grundschule Manching „Im Lindenkreuz“ werden folgende Gründe für JaS angeführt:

Derzeit besuchen 193 Kinder die Grundschule.

Die Bedarfe der Grundschulkinder im psychosozialem Bereich nehmen zu. Die Problemlagen in den Familien werden vielschichtiger.

Der Migrationsanteil beträgt 31 %.

 

Jugendsozialarbeit an Schulen werden derzeit an den Grund- und Mittelschulen wie folgt finanziert:

Kosten einer Vollzeitstelle S12 / 0,5 VZÄ ~ ca. 32.230 € Personalvollkosten

Zuzüglich Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Werkmaterial, Fachliteratur, Reisekosten, sozialpädagogischen Maßnahmen 2.500 €

 

Gesamtkosten 34.730 € minus staatliche Zuwendung der Regierung von Oberbayern 8.180 € somit bleibt für den Landkreis ein Eigenanteil von 13.275 € und für den Markt Manching ebenfalls ein Eigenanteil von 13.275 €

 

Das staatliche Schulamt befürwortet den Antrag der Schulleitung. Der Schulleiter hat den Markt Manching über die Antragstellung informiert, der Markt befürwortet das Vorhaben.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag auf Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) an der Grundschule Manching „Im Lindenkreuz“ zu. Die Maßnahme soll nach der Bewilligung der Förderung durch die Regierung von Oberbayern beginnen. Die Maßnahme ist generell nicht befristet. Sollte die Maßnahme nicht in die staatliche Förderung aufgenommen werden, ist eine erneute Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss zu veranlassen.

Das Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung wird beauftragt im „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ die Dreifachung der Förderpauschale zu beantragen.