Betreff
kurzes Update zum Kooperationsprojekt Feilenforst;
Verlängerung der Gebietsbetreuung zum Kooperationsvertrag zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm und den Bayerischen Staatsforsten zum Kooperationsprojekt
„Nördlicher Feilenforst“ (B)
Vorlage
2021/3885
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Sachverhalt/ Begründung

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm stellte für das Kooperationsprojekt „Nördlicher Feilenforst“ für den Zeitraum bis 31.05.2022 die finanziellen Mittel für eine Gebietsbetreuung in Teilzeit
(50 %) zur Verfügung. Die Gebietsbetreuung soll für den Zeitraum vom 01.06.2022 bis 31.05.2024 verlängert werden.
 

 

Der „Nördliche Feilenforst“ ist ein forstlich wie naturschutzfachlich wertvolles Waldgebiet des Freistaats Bayern, das aufgrund seiner Ausdehnung und Zusammensetzung eine Besonderheit im Landkreis Pfaffenhofen darstellt. Integraler Bestandteil dieses Gebiets sind die „Nöttinger Viehweide und Badertaferl“, welcher bereits 1943 als Naturschutzgebiet ausgewiesen und 1986 um die Naturwaldreservate „Haarbruck“ und „Schiederholz“ sowie einige Landkreisflächen und kommunale Grundstücke erweitert wurde. Der unter Naturschutz stehende Teil und weitere Staatswaldflächen sind zudem Bestandteil des FFH-Gebiets 7335-371 „Feilenmoos mit Nöttinger Viehweide“. Es handelt sich um eine alte Kulturlandschaft, die durch dauerhafte Bewirtschaftung entstanden ist.


Die Vereinbarung über das Kooperationsprojekt „Nördlicher Feilenforst“, welche am 19.04.2018 unterzeichnet wurde, soll die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Landkreis und den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) sein. Die vereinbarte Erhaltung des naturschutz-fachlichen Wertes des Waldgebiets und seiner Offenlandflächen stellt einen hohen gesellschaft-lichen Wert dar, den es zu vermitteln gilt. Von einer positiven Außendarstellung profitiert unser Landkreis ohne Zweifel. Zur Umsetzung der in der Kooperationsvereinbarung geplanten Projekte sollen beide Vertragspartner beitragen, sowohl durch personellen Einsatz als auch durch die
Bereitstellung finanzieller Mittel.


Um die Zusammenarbeit mit den Staatsforsten dauerhaft zu gewährleisten und die geplanten Projekte voranzubringen, bedarf es auch von Seiten des Landratsamtes eines Organisators und Ansprechpartners.  

Seit Februar 2020 werden diese Aufgaben von der derzeitigen Stelleninhaberin übernommen, deren Vertrag zum 31.05.2022 ausläuft. Um weiterhin naturschutzfachliche Pflegemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit durch die Gebietsbetreuung zu gewährleisten, ist die Verlängerung ihres Dienstvertrages zwingend erforderlich. Dabei kann die kostengünstige Werksstudentenstelle für zwei Tage pro Woche beibehalten werden, die Stelleninhaberin steht für eine Verlängerung zur Verfügung.

 

Die Gebietsbetreuung hat die Aufgabe, die wichtigsten der geplanten Projekte weiterzuführen und neue Projekte in Abstimmung mit den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) in Gang zu bringen und umzusetzen. Zwischenzeitlich konnten weitere im Kooperationsvertrag festgelegte Projekte angestoßen und teilweise umgesetzt werden, darunter zusätzliche Maßnahmen zur Wiederherstellung des Frauenschuh-Standortes, die Freistellung zugewachsener Amphibiengewässer sowie die Schaffung von Trittsteinen für Insekten. Zudem laufen faunistische Kartierungen zur Erfassung des Käfer- und Amphibienbestands. Auch ein Wegekonzept zur Besucherlenkung wurde erstellt. Um diese Projekte weiterzuführen und abzuschließen sowie weitere wichtige Projekte aufzugreifen, bedarf es der Fortführung der Werksstudentenstelle.

 

Geschätzte Gesamtkosten

28.080,00 €

./. Förderung

    0,00 €

"Nettoaufwand" für den Landkreis

28.080,00 €

Tab.1: Auflistung der Kosten

2022

2023

2024

8.190,00 €

14.040,00 €

5.850,00 €

Tab.2: Auflistung der Kostenanteile pro Haushaltsjahr

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss stimmt der Verlängerung der Gebietsbetreuung für das Kooperationsprojekt „Nördlicher Feilenforst“ vom 01.06.2022 bis 31.05.2024 zu und empfiehlt dem Kreistag, die entsprechenden Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 in Höhe von insgesamt 28.080 € einzuplanen.