Betreff
Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises (B)
Vorlage
2021/3862
Aktenzeichen
FILS-R-N
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der von der CSU-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 15.07.2021 vorgelegte Antrag stellt darauf ab, dass für alle kreiseigenen Schulen mobile Luftreinigungsgeräte beschafft werden.

Mit Schreiben vom 26.07.2021 stellt die AfD-Kreistagsfraktion eine Anfrage zur Ausstattung der kreiseigenen Schulen hinsichtlich Luftreinigungsanlagen und CO2-Ampeln sowie zu technischen Parametern und Wirksamkeit.

Beide Anträge sind als Anlage beigefügt.

 

Im Rahmen des ersten Förderprogramms vom 20.10.2020 wurden für die Klassenzimmer mit unzureichenden Lüftungsmöglichkeiten bereits insgesamt 23 Stück gemäß Anforderung der Schulleitungen beschafft. Ferner wurden für alle Klassenzimmer der kreiseigenen Schulen CO2-Sensoren beschafft und über das Förderprogramm abgewickelt.

Positive Erfahrungen sowohl mit Luftreiniger als auch CO2-Meldern wurde von den Schulleitern berichtet.

 

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) vom 14.07.2021 sollen für die kreiseigenen Schulen weitere mobile Luftreinigungsgeräte beschafft werden. Gemäß Förderprogramm sollen nun alle Klassenzimmer ausgestattet werden, je Raum werden

50 % der Anschaffungskosten gefördert, max. jedoch 1.750 €.

 

Techn. Vorgaben des Förderprogramms:

Die Geräte müssen in Räumen mit einem Volumen von ca. 200 m³ dauerhaft einen 6-fachen Luftwechsel gewährleisten, d. h. es ist ein Luftdurchsatz von 1.200 m³/h erforderlich. Die Geräuschentwicklung darf dabei 40 dB(A) nicht überschreiten. Bei den Filtern muss es sich um Partikelfilter vom Typ H13 (Partikelgröße < 1 µm, Abscheidegrad 99,95 %) oder höherwertige Filter vom Typ H14 HEPA (Partikelgröße 0,1 - 0,3 µm, Abscheidegrad 99,995 %) handeln. Eine Zertifizierung der Filter nach DIN EN 1822 ist erforderlich.

Das Wartungsinterwall der Vor- und Nachfilter muss mind. 12 Monate bei 1.200 m³/h Luftleistung und 24 h Dauerbetrieb betragen. Das Wartungsinterwall des HEPA-13/14 Hauptfilters muss mind. 24 Monate bei voller Luftleistung und 24 h Dauerbetrieb betragen.

 


Bedarf:

Jedes Klassenzimmer soll mit einem Gerät ausgestattet werden. Insgesamt besteht ein Bedarf von 308 Geräten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

32 Geräte für das Schyren-Gymnasium Pfaffenhofen

51 Geräte für das Hallertau-Gymnasium Wolnzach

64 Geräte für die Georg-Hipp-Realschule Pfaffenhofen

45 Geräte für die Realschule am Keltenwall Manching

40 Geräte für die Realschule Geisenfeld

46 Geräte für die Berufsschule Pfaffenhofen

26 Geräte für die FOS/BOS Scheyern

  4 Geräte für die Landwirtschaftsschule Pfaffenhofen

 

Beschaffungsvorgang:

Gemäß den vergaberechtlichen Aspekten des Bay. Innenministeriums zur Förderrichtlinie können die Geräte durch jede Schule selbst beschafft werden, wenn die Bewirtschaftungsbefugnis erteilt wird und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

Vom beauftragten Ingenieurbüro Glasmann wurde daher für jede Schule ein entsprechendes Leistungsverzeichnis erstellt.

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 9 Bieter angeschrieben, von denen 7 ein Angebot abgegeben haben. Nach Auswertung durch das Ingenieurbüro Glasmann erfüllten 2 Bieter die technischen Anforderungen nicht, ein Bieter erkannte das Leistungsverzeichnis inkl. Lieferfristen nicht an, 3 weitere Bieter haben das Angebot nicht vollständig (ohne Wartung bzw. ohne Zeitregeleinheit) ausgefüllt und mussten daher ausgeschlossen werden.

 

Das verbleibende Angebot der Fa. UlmAir wurde mit 1.496.281,25 € Brutto-Beschaffungskosten inkl. Wartung geprüft. Die Fa. UlmAir war auch bei den reinen Investitionskosten (Geräteanschaffungskosten ohne Wartung) der günstigste Anbieter.

 

Förderung und Nettoaufwand Landkreis:

Die Förderung beläuft sich auf 533.653,12 €, so dass vom Landkreis für die reine Beschaffung der Geräte ebenfalls 533.653,12 € aufzuwenden sind.

 

Die Wartung der Geräte für 4 Jahre ist nicht förderfähig und wird daher gesondert beauftragt.

Sie betragen in der Summe 428.975,01 €.

 

Das Ingenieurbüro Glasmann steht in der Sitzung für technische Fragen zur Verfügung.

 

Es wird daher vorgeschlagen den Schulleitern der kreiseigenen Schulen die Bewirtschaftungsbefugnis zum Kauf der Luftreinigungsgeräte bei der Fa. UlmAir zu erteilen. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden den jeweiligen Schulen bereitgestellt.

Beschlussvorschlag:

 

1.    Mit der Beschaffung der 308 Stück Luftreinigungsgeräte für die kreiseigenen Schulen zum Gesamtbruttopreis i.H.v. 1.067.306,24 € besteht Einverständnis.

 

2.    Mit der späteren Beauftragung der Wartung für einen Zeitraum von 4 Jahren zu einem Preis von 428.975,01 € besteht ebenfalls Einverständnis.

 

3.    Den Schulleitern wird die Bewirtschaftungsbefugnis zum Zwecke der Beschaffung erteilt und die Haushaltsmittel den Schulen zur Bewirtschaftung bereitgestellt.