Sachverhalt/Begründung
Der von der
CSU-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 15.07.2021 vorgelegte Antrag stellt
darauf ab, dass für alle kreiseigenen Schulen mobile Luftreinigungsgeräte
beschafft werden.
Mit Schreiben vom
26.07.2021 stellt die AfD-Kreistagsfraktion eine Anfrage zur Ausstattung der
kreiseigenen Schulen hinsichtlich Luftreinigungsanlagen und CO2-Ampeln sowie zu
technischen Parametern und Wirksamkeit.
Beide Anträge sind
als Anlage beigefügt.
Im Rahmen des ersten
Förderprogramms vom 20.10.2020 wurden für die Klassenzimmer mit unzureichenden
Lüftungsmöglichkeiten bereits insgesamt 23 Stück gemäß Anforderung der
Schulleitungen beschafft. Ferner wurden für alle Klassenzimmer der kreiseigenen
Schulen CO2-Sensoren beschafft und über das Förderprogramm abgewickelt.
Positive Erfahrungen
sowohl mit Luftreiniger als auch CO2-Meldern wurde von den Schulleitern
berichtet.
Im Rahmen der
Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum
infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) vom
14.07.2021 sollen für die kreiseigenen Schulen weitere mobile
Luftreinigungsgeräte beschafft werden. Gemäß Förderprogramm sollen nun alle
Klassenzimmer ausgestattet werden, je Raum werden
50 % der
Anschaffungskosten gefördert, max. jedoch 1.750 €.
Techn. Vorgaben des
Förderprogramms:
Die Geräte müssen in
Räumen mit einem Volumen von ca. 200 m³ dauerhaft einen 6-fachen Luftwechsel
gewährleisten, d. h. es ist ein Luftdurchsatz von 1.200 m³/h erforderlich. Die
Geräuschentwicklung darf dabei 40 dB(A) nicht überschreiten. Bei den Filtern
muss es sich um Partikelfilter vom Typ H13 (Partikelgröße < 1 µm,
Abscheidegrad 99,95 %) oder höherwertige Filter vom Typ H14 HEPA (Partikelgröße
0,1 - 0,3 µm, Abscheidegrad 99,995 %) handeln. Eine Zertifizierung der Filter
nach DIN EN 1822 ist erforderlich.
Das
Wartungsinterwall der Vor- und Nachfilter muss mind. 12 Monate bei 1.200 m³/h
Luftleistung und 24 h Dauerbetrieb betragen. Das Wartungsinterwall des
HEPA-13/14 Hauptfilters muss mind. 24 Monate bei voller Luftleistung und 24 h
Dauerbetrieb betragen.
Bedarf:
Jedes Klassenzimmer
soll mit einem Gerät ausgestattet werden. Insgesamt besteht ein Bedarf von 308
Geräten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
32 Geräte für das Schyren-Gymnasium Pfaffenhofen
51 Geräte für das Hallertau-Gymnasium Wolnzach
64 Geräte für die Georg-Hipp-Realschule Pfaffenhofen
45 Geräte für die Realschule am Keltenwall Manching
40 Geräte für die Realschule Geisenfeld
46 Geräte für die Berufsschule Pfaffenhofen
26 Geräte für die FOS/BOS Scheyern
4 Geräte für die
Landwirtschaftsschule Pfaffenhofen
Beschaffungsvorgang:
Gemäß den
vergaberechtlichen Aspekten des Bay. Innenministeriums zur Förderrichtlinie
können die Geräte durch jede Schule selbst beschafft werden, wenn die
Bewirtschaftungsbefugnis erteilt wird und die erforderlichen Haushaltsmittel
bereitgestellt werden.
Vom beauftragten
Ingenieurbüro Glasmann wurde daher für jede Schule ein entsprechendes
Leistungsverzeichnis erstellt.
Im Rahmen einer
beschränkten Ausschreibung wurden 9 Bieter angeschrieben, von denen 7 ein
Angebot abgegeben haben. Nach Auswertung durch das Ingenieurbüro Glasmann
erfüllten 2 Bieter die technischen Anforderungen nicht, ein Bieter erkannte das
Leistungsverzeichnis inkl. Lieferfristen nicht an, 3 weitere Bieter haben das
Angebot nicht vollständig (ohne Wartung bzw. ohne Zeitregeleinheit) ausgefüllt
und mussten daher ausgeschlossen werden.
Das verbleibende
Angebot der Fa. UlmAir wurde mit 1.496.281,25 € Brutto-Beschaffungskosten inkl.
Wartung geprüft. Die Fa. UlmAir war auch bei den reinen Investitionskosten
(Geräteanschaffungskosten ohne Wartung) der günstigste Anbieter.
Förderung und
Nettoaufwand Landkreis:
Die Förderung
beläuft sich auf 533.653,12 €, so dass vom Landkreis für die reine Beschaffung
der Geräte ebenfalls 533.653,12 € aufzuwenden sind.
Die Wartung der
Geräte für 4 Jahre ist nicht förderfähig und wird daher gesondert beauftragt.
Sie betragen in der
Summe 428.975,01 €.
Das Ingenieurbüro
Glasmann steht in der Sitzung für technische Fragen zur Verfügung.
Es wird daher
vorgeschlagen den Schulleitern der kreiseigenen Schulen die
Bewirtschaftungsbefugnis zum Kauf der Luftreinigungsgeräte bei der Fa. UlmAir
zu erteilen. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden den jeweiligen Schulen bereitgestellt.
Beschlussvorschlag:
1.
Mit der
Beschaffung der 308 Stück Luftreinigungsgeräte für die kreiseigenen Schulen zum
Gesamtbruttopreis i.H.v. 1.067.306,24 € besteht Einverständnis.
2.
Mit der
späteren Beauftragung der Wartung für einen Zeitraum von 4 Jahren zu einem
Preis von 428.975,01 € besteht ebenfalls Einverständnis.
3.
Den
Schulleitern wird die Bewirtschaftungsbefugnis zum Zwecke der Beschaffung
erteilt und die Haushaltsmittel den Schulen zur Bewirtschaftung bereitgestellt.