Jahresabschluss 2020 (B)
Sachverhalt/Begründung
Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus.
Herr Landrat Albert Gürtner hat in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH vom 07.07.2021 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:
„Die Gesellschafter der Ilmtalklinik GmbH beschließen was folgt:
1.
Der Jahresabschluss der Ilmtalklinik GmbH zum
31.Dezember 2020, der von der Schüllermann & Partner AG mit Datum vom
22.06.2021 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Hinweis versehen
wurde, wird gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 12 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
5.700.649,90 Euro festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 5.700.649,90 Euro 2020
wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Verlustvortrag des Vorjahres wird durch
eine Entnahme aus der Kapitalrücklage abgedeckt.
2. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 erteilt.“
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt, der Beschlussfassung des Herrn Landrat Albert Gürtner in der
Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH vom 07.07.2021 nachträglich
zuzustimmen.