Betreff
Vorstellung der Machbarkeitsstudie Speisenversorgung und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise (B)
Vorlage
2021/3822
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Bereits in der Sitzung des Ferienausschusses vom 25.01.2021 wurde die Machbarkeitsstudie Speisenversorgung vorgestellt. Diese wurde der Beschlussvorlage nochmals als Anlage beigefügt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen für eine Zentralküche voranzutreiben. Dazu sollte die Verwaltung dem Kreistag Vorschläge für ein geeignetes Grundstück unterbreiten. Außerdem sollte eine Wirtschaftsberatungsgesellschaft beauftragt werden, eine mögliche Gesellschaftsform für die beteiligten Akteure zu finden und einen möglichen Verteilungsschlüssel für die Aufteilung der Investitionskosten und der laufenden Kosten einer Zentralküche zu ermitteln.

Ausgangslage für die Ilmtalklinik GmbH waren die mittels Machbarkeitsstudie vom 04.09.2020 ermittelten Sanierungskosten der Küche im Bestand in Höhe von 8.014.650,-- Euro. Hierzu sei erwähnt, dass diese Kosten nicht förderfähig wären und somit von der Ilmtalklinik GmbH bzw. dem Landkreis Pfaffenhofen aus Eigenmitteln bedient werden müssten. Eine Erhöhung der Auslastung wäre hier nicht mehr möglich.

Gleichzeitig wurde eine Kostenschätzung für einen Neubau abgegeben, welche sich auf 11.712.575,-- Euro (ohne Grundstück) belief, aber eine Kapazitätserweiterung für zahlreiche Kindergärten und Schulen im Landkreis beinhaltete. Dieser Kapazitätserweiterung lag eine Abfrage bei den Gemeinden im Landkreis zu Grunde, über deren derzeitigen Lieferverhältnisse.

In einem ersten Austausch mit Rödl & Partner wurden der Verwaltung verschiedene Gesellschaftsmodelle aufgezeigt, wie man eine künftige Zusammenarbeit gestalten könnte.

Dafür war es erforderlich, bei den Gemeinden zu erfragen, wie sie sich ein künftiges Beteiligungsmodell aus Ihrer Sicht vorstellen könnten. Als Möglichkeiten stand eine unmittelbare Gesellschaftsbeteiligung oder eine Option als möglicher Abnehmer von Speisen zur Wahl. Für die unmittelbare Gesellschaftsbeteiligung hat lediglich die Stadt Pfaffenhofen ihr Interesse bekundet, da diese auch derzeit schon Großabnehmer der Küche der Ilmtalklinik GmbH ist. Weitere Gemeinden haben ihr Interesse an einer Abnahme von Speisen bekundet, wenn die Küche der Ilmtaklinik in einem möglichen Bieterwettbewerb als Sieger hervorgehen würde.

Basierend auf diesen Rückmeldungen hat die Verwaltung eine Neuberechnung der Beköstigungstage inklusive ggf. auszuliefernder Mittagessen für Schul- und Kitaverköstigung vorgenommen und dem Küchenplaner zur Überarbeitung der Kostenschätzung für den Neubau übermittelt. Dabei wurden verschiedene Varianten aufgezeigt, welche in den Gesamtprojektkosten ebenfalls als Anlage beigefügt sind. Die von der Ilmtalklinik Pfaffenhofen favorisierte Variante ist dabei die Variante 4. Diese beinhaltet 400 Beköstigungstage (Frühstück, Mittag und Abendessen), welche für die Standorte Pfaffenhofen und Mainburg, sowie für die Danuviusklinik zubereitet werden würden. Die Essen in Großgebinden betrifft die Mittagsverpflegung für Schulen und Kindertagesstätten. Darin fix enthalten sind bereits Essenslieferungen in Höhe von 1.000 Mahlzeiten täglich für die Stadt Pfaffenhofen. Darüber hinaus wurde ein Puffer in Höhe von 750 Mittagessen für mögliche weitere potentielle Abnehmer inkludiert. So könnten ohne bauliche Erweiterung auch in der Zukunft weitere Gemeinden versorgt werden. Die Gesamtkosten für diese Alternativlösung würden sich auf 6.769.100,-- Euro belaufen (wieder ohne Grundstückskosten).

Bereits jetzt kristallisiert sich heraus, dass ein Neubau gegenüber einer kostenintensiven Sanierung im Bestand wirtschaftlich vorteilhafter wäre, da dadurch auch eine Kapazitätserweiterung erfolgen könnte.

Mit der Stadt Pfaffenhofen stand man mittlerweile im Austausch, wie sich solch eine Konstellation abbilden ließe. Die Stadt Pfaffenhofen könnte sich vorbehaltlich entsprechender Gremiumsbeschlüsse vorstellen, ein Grundstück in Nähe der Ilmtalklinik GmbH zu erwerben und dieses in Form eines Pachtverhältnisses der Ilmtalklinik GmbH für den Bau einer Großküche zur Verfügung zu stellen. Die Ilmtalklinik GmbH wiederum würde als Bauherr für diese Großküche auftreten und ein VgV-Verfahren für einen Generalplaner veranlassen. Nach Fertigstellung der Großküche würde die Ilmtalklinik GmbH mit der Ilmtalklinik-Dienstleistungs-GmbH, wie es bereits derzeit der Fall ist, einen langfristigen Pacht- bzw. Mietvertrag für die Nutzung der Küche schließen, um eine Refinanzierung der Baukosten zu erhalten.

Die Ilmtalklinik Dienstleistungsgesellschaft mbH, welche als 100-Prozent-Tochter der Ilmtalklinik GmbH tätig ist würde diese Leistung auch künftig erbringen. Um auch der Stadt Pfaffenhofen eine vergaberechtsfreie Vergabe und somit eine Beteiligung an der Großküche zu ermöglichen, würde die Stadt Pfaffenhofen Anteile an der Dienstleistungs-GmbH übernehmen.

Eine genaue Kalkulationsgrundlage, welche dann auch entscheidend für die Gesellschaftsanteilaufteilung der Dienstleistungs-GmbH ist, kann voraussichtlich nach Abschluss des VgV-Verfahrens vorgelegt werden. Die Danuviusklinik hat sich im Rahmen der Verhandlungen bereits auf einen langfristigen Abnahmevertrag (7 Jahre) ab Inbetriebnahme der Küche eingelassen, womit auch eine Kapazitätsauslastung mit Erhöhungsoption (da Erweiterung Danuviusklinik) gegeben sein wird.

 

Zusammengefasst ist für die Ilmtalklinik ein Neubau der Großküche wirtschaftlicher als eine Sanierung im Bestand. Auch wäre eine Kapazitätserweiterung für mögliche Essenlieferungen an Kitas und Schulen im Bestandsgebäude nicht mehr möglich. Die Ilmtalklinik würde somit ohnehin einen Neubau angehen müssen. Vor dem Hintergrund einer Beteiligung der Stadt Pfaffenhofen und einer ggf. sogar zur Verfügung Stellung eines Grundstücks durch diese ist dieser Weg klar zu favorisieren. Langfristige Abnahmeverpflichtungen bestehen bereits heute durch die Ilmtalklinik GmbH selbst, die Stadt Pfaffenhofen (als potentieller Mitgesellschafter) und die per Verpflichtungserklärung gebundene Danuviusklinik.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Weg weiterzuverfolgen und in regelmäßigen Abständen über den Verfahrensstand zu berichten.