Betreff
PAF 21 - Reichertshofen (Münchner Straße) - Teil der Auf- und Abfahrtsrampe;
Umstufung B 300 / PAF 21 (B)
Vorlage
2021/3815
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Auf- und Abfahrtsast bei Reichertshofen, im Marktbereich von Reichertshofen, von der B300 zur Kreisstraße PAF 21, dient überwiegend dem überörtlichen Verkehr für die Anbindung auf die Kreisstraße bzw. den Anschluss des Marktes Reichertshofen. Durch die Einmündung der Wackerstraße des Gewerbegebiets Reichertshofen verliert dieser Teil des Verbindungsastes den überörtlichen Charakter des bisherigen Verbindungsarmes.

 

Die Verkehrsbedeutung des Verbindungsastes von der B300, bis zur derzeitigen Einmündung der PAF 21, hat sich dadurch geändert. Gemäß § 2 Abs. 4 FStrG ist eine Bundesstraße, bei der sich die Verkehrsbedeutung geändert hat, umzustufen auf die nächst niedrigere klassifizierte Straßennetz.

 

 

 

Der Teil der Auf- und Abfahrtsrampe der B300 – Münchner Straße – wird von dem Kreuzungsbereich des Flurstückes 1565/4, Gemarkung Reichertshofen (Wackerstraße/Münchner Straße) bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 1565/4, Gemarkung Reichertshofen zur Kreisstraße abgestuft. Der Radweg ist nicht Bestandteil der Umstufung und geht an den Markt Reichertshofen als Straßenbaulastträger über.

 

Mit dem Wechsel der Straßenbaulast geht kraft Gesetzes das Eigentum an den Straßen und den zu ihnen gehörenden Anlagen mit allen Rechten und Pflichten, die mit den Straßen im Zusammenhang stehen, auf den neuen Träger der Baulast über. Verbindlichkeiten, die zur Durchführung früherer Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen eingegangen wurden, sind vom Übergang ausgeschlossen (§ 6 FStrG i.V.m. Art. 11 BayStrWG).

 

Im Februar 2021 wurde das IB Sehlhoff vom Landkreis beauftragt, den Straßenzustand aufzunehmen und monetär zu bewerten, um gegebenenfalls Ansprüche aus der Umwidmung zu klären. Die seitens des Freistaates zur Abgeltung von Straßenunterhaltsleistungen an den Landkreis zu zahlende Entschädigungsleistung beträgt 16.915,67 €.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss ermächtigt die Verwaltung, die Umstufung durchzuführen.