Betreff
Neubau Realschule Geisenfeld mit Sporthalle und Mensa;
Beauftragung der Ingenieurleistungen für Schadstoffsanierung und Altlastenbeseitigung
(Eilentscheidung)
Vorlage
2021/3810
Aktenzeichen
621-248, Nr. 748
Art
Eilentscheidung

Sachverhalt/Begründung

 

Im Zuge der Schadstoffsanierung und Altlastenbeseitigung für den Neubau der Realschule Geisenfeld mit Sporthalle und Mensa erfolgte die Ausschreibung in einer freihändigen Vergabe für die Planungsleistungen der Rückbauarbeiten, Objektüberwachung und Dokumentation in den Leistungsphasen 3 – 8.

 

Es wurden 3 Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Fristgerecht wurde am 26.03.2021 ein prüfbares Angebot abgegeben und nach § 43 Abs. 1 UvgO vom Projektsteuerungsbüro KMP mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

- IGA, Ingenieurgesellschaft Augsburg mbH, 86356 Neusäß                      53.490,50 €

 

Das Angebot ist schlüssig und stimmt mit den geforderten Leistungen überein. Der Kostenrahmen für diese Leistungen liegt bei ca. 75.000 €. Darin enthalten ist eine bereits durchgeführte orientierende Gebäudeschadstoffuntersuchung in Höhe von 15.179,16 €. Somit ergibt sich aktuell eine Kostenunterschreitung von ca. 6.330,34 € gegenüber dem Kostenrahmen.

 

Die Zuständigkeit für diese Auftragsvergabe liegt auf Grund der Auftragssumme beim Bau- und Vergabeausschuss. Damit die Kostenberechnung pünktlich dem Gremium des Bau- und Vergabeausschusses am 19.05.2021 vorgestellt werden kann, wurde vorab der Auftrag erteilt, weil die Ermittlung dieser Kosten ein Bestandteil der Kostenberechnung ist. Eine Eilentscheidung des Landrats gem. Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Pfaffenhofen a. d. Ilm ist daher erforderlich.

 

Die Eilentscheidung ist dem Bau- und Vergabeausschuss gemäß § 46 Abs. 2 GeschO in seiner nächsten Sitzung bekannt zu geben.

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.