Betreff
Vereinbarung über die Errichtung, den Unterhalt und die Sauberhaltung von Containerstandplätzen (Wertstoffinseln) für die Glas- und Weißblecherfassung aus dem Jahr 2003/2004
Vorlage
2021/3793
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm gibt es derzeit ca. 118 Containerinseln (Altglascontainer, Dosencontainer und Alttextiliencontainer).

Gem. einer Vereinbarung mit den dualen Systemen verpflichtet sich der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Flächen sauber zu halten und Abfallablagerungen zu beseitigen.

Die Kostenbeteiligung der dualen Systeme an der Errichtung, Bereitstellung und den Unterhalt errechnet sich anhand der Kriterien Systemdichte (Standplatz/EW) und Anzahl farbgetrennter Glasfraktionen je Standplatz.

Im Landkreis besteht derzeit folgende Situation:

 

Basis: 30.06.2019

Anzahl der Standplätze Glas

Verdichtung Standplatz/EW

Anzahl farbgetrennter Glasfraktionen je Standplatz

Kostenbeteiligung Stellflächen

€/EW/a

127.815

118

1:1.083

3

0,98

 

Der AWP erhält jährlich von den dualen Systemen einen Betrag von ca. 125.000 €. Die Kostenbeteiligung je EW ist abhängig von der Systemdichte und ist wie folgt festgelegt:

 

EW/Standplatz

Kostenbeteiligung €/EW/a

<800

1,15

800-1200

0,98

>1200

0,81

 

An die Gemeinden werden gem. Werkausschussbeschluss aus dem Jahr 2006 mtl. 42,50 € bzw. 50,00 € je Container, abhängig von der Systemdichte, an die Gemeinde ausbezahlt. Insgesamt werden 51.210 € an die Gemeinden ausbezahlt.

 

Die Stadt Pfaffenhofen stellt mit Schreiben vom 10.2.2021 den Antrag die mtl. Auszahlung je Containerstandort auf 225,00 € zu erhöhen. Dadurch wären die durchschnittlichen Gesamtkosten i.H.v. jährlich 37.450,00 € der Stadtwerke der letzten 5 Jahre gedeckt. Tatsächlich erhält die Stadt derzeit jährlich einen Betrag von 8.400 €.

Eine Erhöhung auf mtl. 225,00 € je Standplatz würde für den AWP eine Auszahlung von insgesamt 245.700 € (Steigerung 500%) bedeuten. Ferner wären 120.700 € nicht durch Zahlungen der dualen Systeme gedeckt.

 

Der AWP schlägt folgende Regelung vor:

Die kompletten Nebenentgelte, abzüglich der Container in den Wertstoffhöfen, werden an die Gemeinden, je nach Systemdichte, weitergeleitet.

 

 

Derzeit kann noch nicht genau abgeschätzt werden, ob die Leistung, die an die Gemeinden ausbezahlt wird, ab 01.01.2023 der Mehrwertsteuer unterliegen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der AWP leitet die Nebenentgelte für die Errichtung, den Unterhalt und die Sauberhaltung von Containerstandorten (Wertstoffinseln) gem. Systemdichte und Einwohnerzahl (30.06. des Vorjahres) an die Städte/Märkte und Gemeinden weiter. Grundlage hierfür ist die jeweils gültige Nebenentgeltvereinbarung, die der AWP mit den dualen Systemen abschließt.