Sachverhalt/Begründung
Auf
Grundlage des IMS vom 10.12.2020 hat der Kreistag in seiner Sitzung am
14.12.2020 beschlossen, dass während des bayernweit festgestellten
Katastrophenfalls die Befugnisse des Kreistages auf einen Ferienausschuss
analog Art. 32 Abs. 4 GO übertragen werden.
Rückwirkend
zum 01.01.2021 wurde nun eine Änderung der Landkreisordnung beschlossen. Gemäß
Art. 29 Abs. 2 der Landkreisordnung können nun auch auf Landkreisebene regulär Ferienausschüsse
gebildet werden. Dieser kann allerdings für maximal drei Monate eingesetzt
werden, somit wurde dieser Zeitraum bereits überschritten.
Zusätzlich
ermöglicht Art. 106 b der Landkreisordnung weitere Erleichterungen anlässlich
der Corona-Pandemie. Für Zeiten im Jahr 2021, in denen kein Ferienausschuss
eingesetzt wird, kann der Kreistag Entscheidungsbefugnisse im gleichen
Umfang wie bei einem Ferienausschuss auf einen beschließenden Ausschuss
übertragen. Auf Landkreisebene hat eine Übertragung stets auf den Kreisausschuss
zu erfolgen. Für die Übertragung ist ein Kreistagsbeschluss notwendig, der
einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder bedarf. Die Übertragung
kann jeweils für bis zu drei Monate erfolgen, wobei der Zeitraum mehrfach,
längstens aber bis zum 31.12.2021, verlängert werden kann.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Befugnisse des Kreistags für die nächsten drei
Monate (bis 03.08.2021) auf den Kreisausschuss zu übertragen. Weitere
Entscheidungen zur Übertragung von Befugnissen über diesen Zeitraum hinaus,
müssen wieder vom gesamten Kreistag beschlossen werden.
Endet die vom Deutschen Bundestag auf Grund
der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellte epidemische
Lage von nationaler Tragweite nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes,
endet die Übertragung der Befugnisse auf den Kreisausschuss automatisch eine
Woche nach dem Ende der epidemischen Lage.
Durch die Änderung der Landkreisordnung wären
zukünftig auch hybride Sitzungen gesetzlich möglich (Art. 41a LKrO). Problematisch
ist hierbei allerdings, dass die gesamte Sitzung zu unterbrechen ist, sobald
eine einzige Ton- oder Bild-Zuschaltung unterbrochen wird. Es muss
gewährleistet sein, dass sich alle anwesenden und zugeschalteten
Gremienmitglieder jederzeit gegenseitig wahrnehmen können
(Ton-Bild-Übertragung). Die Verwaltung rät daher von Hybrid-Sitzungen ab, um
einen reibungslosen Verlauf der Sitzungen sicherzustellen zu können.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Die Befugnisse des Kreistags werden für die nächsten drei
Monate (bis
03.08.2021) auf den Kreisausschuss übertragen.