Betreff
Klinikallianz Mittelbayern GmbH in Liquidation; Feststellung und Verwendung der Jahresergebnisse 2018 und 2019 sowie Entlastung der Liquidatoren (B)
Vorlage
2021/3774
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus.

 

Die Gesellschaft befindet sich seit dem 31.12.2015 in Liquidation.

 

Landrat Albert Gürtner hat vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags den Beschlüssen für die Feststellung nachfolgender Abschlüsse der Klinikallianz Mittelbayern GmbH i. L. per Umlaufbeschluss zugestimmt:

 

-      Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018

-      Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018

-      Liquidationseröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019

-      Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

-       Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Der Beschlussfassung von Landrat Albert Gürtner in den Umlaufbeschlüssen zur Feststellung folgender Abschlüsse der Klinikallianz Mittelbayern GmbH i. L.

 

-      Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018

-      Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018

-      Liquidationseröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019

-      Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

-      Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019  

 

wird nachträglich zugestimmt.