Betreff
Schyren-Gymnasium Pfaffenhofen; Behandlung der Storchenhorstthematik (B)
Vorlage
2021/3768
Aktenzeichen
621-242
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Bereits in der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 07.10.2020 wurde über die Thematik der Verlagerung des bestehenden Storchenhorstes auf der Kaminanlage des Schyren-Gymnasiums Pfaffenhofen beraten. Der entsprechende Beschluss wird nochmals erläutert:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Überlegungen bezüglich der Thematik Storchenhorst anzustellen und mit den zuständigen Fachbehörden eine mögliche komplette Verlagerung aus dem Schulgelände des Schyren-Gymnasiums Pfaffenhofen anzustreben. Bis zu einer der nächsten Sitzungen ist zu klären, ob auf der neuen Parkgarage der Firma Hipp eine Umsiedlung möglich ist. Des Weiteren ist mit dem Gesundheitsamt abzustimmen, ob hygienische Gründe einer Verlagerung auf den Pausenhof entgegenstehen.

 

Die Verwaltung hat folgende Punkte herausgearbeitet:

 

-      Eine komplette zielgerichtete Verlagerung aus dem Schulgelände ist nach Aussage der zuständigen Mitarbeiter*innen der Fachbehörden nicht durchführbar.

-      Eine Verlagerung auf die Parkgarage der Firma Hipp ist defacto insofern nicht möglich.

-      Das Gesundheitsamt sieht eine Verlagerung auf den Pausenhof grundsätzlich wegen der entstehenden Verschmutzungen kritisch, allerdings wäre eine ausreichend große Grünanlage um den geplanten neuen Standort eine entsprechende Kompensationsmöglichkeit.

-      Zwischenzeitlich wurde auch eine Lösung auf dem Schul- bzw. Sporthallendach des Schyren-Gymnasiums von Seiten des Ingenieurbüros Eichenseher untersucht. Die Verschmutzung auf den Dächern wäre nicht unerheblich und schädlich für die Dachabdichtungen sowie Baustoffe. Zudem würden je nach Standort auch die Photovoltaikanlagen in Mitleidenschaft gezogen werden.

 

Anhand der beigefügten Präsentation wird Herr Eichenseher die Verlagerungsthematik eingehend erläutern und die anfallenden Kosten darlegen.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine neue Mastanlage einschließlich Fundamente und technischer Ausrüstung rd. 66.000 € brutto kosten wird.

 

Für den Rückbau des bestehenden Kamins, der ohnehin mittelfristig erforderlich sein wird, fallen Kosten in Höhe von ca. 92.000 € brutto an.

 

Aufgrund der bestehenden Probleme im Hinblick auf die Verunreinigung der Dächer, Fassaden und Fenster mit Vogelkot sowie der mangelnden Lüftungsmöglichkeit der in dem Bereich liegenden Computerräume, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die Verlagerung des Storchenhorstes anzustreben und einen neuen Masten zu errichten.

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die bestehende Kaminanlage am Schyren-Gymnasum Pfaffenhofen abzubrechen und die bestehende Richtfunkstrecke zu erneuern. Der Gesamtkostenaufwand beläuft sich hierbei auf rd. 92.000 €.

 

Des Weiteren wird die Verwaltung ermächtigt, eine neue Mastanlage für die Anbringung eines Storchenhorstes auf dem Schulgelände des Schyren-Gymnasiums Pfaffenhofen mit Kosten in Höhe von rd. 66.000 € brutto zu errichten.