Genehmigung des Entsorgungsaufwandes (B)
Sachverhalt/Begründung
Im Zuge von Straßenunterhaltsarbeiten wurden durch
den Tiefbau des Landkreises in 2016 im räumlichen Umgriff an der PAF 9 / PAF 23
/ PAF 25 Bankette gefräst. Das
abgenommene Fräsgut, mit den möglichen Zuordnungsklassen Z 0, Z 1.1, Z 1.2,
wurde bis zur endgültigen Entsorgung im Bereich Walkersbach auf einer freien
Fläche im eigenen Straßenbegleitgrund gelagert.
Die überschlägige Berechnung ergab, über die
augenscheinliche Vorortaufnahme des Haufwerks, eine mindestens zwingend zu
beseitigende Menge von ca. 700 t.
Es wurde eine beschränkte Ausschreibung
durchgeführt. Dabei wurden 9 Bieter angefragt. Zur Angebotseröffnung am
19.10.2020 gaben 2 Firmen fristgerecht ein Angebot über die Beseitigung des bis
zur Zuordnungsklasse Z 1.2 labortechnisch untersuchten Haufwerks ab.
Nach Prüfung und Wertung ergab sich folgende
Reihung:
1. RDN Menzenbach
– 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm 31,21
€/m³ Brutto
2. Bieter LKR
ND/SOB 34,14
€/m³ Brutto
Die Verwaltung erteilte am 26.10.2020 den Auftrag an
RDN über den Tonnagepreis mit 31,21 €/m³ Brutto.
Die Beseitigung - Lösen, Laden und Entsorgung - wurde
mit einer schlussgerechneten Menge von 2.300 t durchgeführt.
Im Zuge der Arbeiten stellte sich eine bei der
Erstaufnahme nicht erkennbare Auffüllung einer Geländemulde heraus. Dadurch
wird die Massenmehrung begründet. Die Abrechnungssumme beläuft sich somit auf
insgesamt 70.251,63 €.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und
Vergabeausschuss erteilt die Genehmigung der Mehrausgaben über die
Schlussrechnungssumme von 70.251,63 € brutto.