Betreff
PAF 9 – Entsorgung von Bankettfräsmaterial Z 1.2 – Haufwerk Walkersbach;
Genehmigung des Entsorgungsaufwandes (B)
Vorlage
2021/3764
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Im Zuge von Straßenunterhaltsarbeiten wurden durch den Tiefbau des Landkreises in 2016 im räumlichen Umgriff an der PAF 9 / PAF 23 / PAF 25 Bankette gefräst.  Das abgenommene Fräsgut, mit den möglichen Zuordnungsklassen Z 0, Z 1.1, Z 1.2, wurde bis zur endgültigen Entsorgung im Bereich Walkersbach auf einer freien Fläche im eigenen Straßenbegleitgrund gelagert.

Die überschlägige Berechnung ergab, über die augenscheinliche Vorortaufnahme des Haufwerks, eine mindestens zwingend zu beseitigende Menge von ca. 700 t.

 

Es wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Dabei wurden 9 Bieter angefragt. Zur Angebotseröffnung am 19.10.2020 gaben 2 Firmen fristgerecht ein Angebot über die Beseitigung des bis zur Zuordnungsklasse Z 1.2 labortechnisch untersuchten Haufwerks ab.

Nach Prüfung und Wertung ergab sich folgende Reihung:

 

1. RDN           Menzenbach – 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm                        31,21 €/m³ Brutto

2. Bieter          LKR ND/SOB                                                                        34,14 €/m³ Brutto

 

Die Verwaltung erteilte am 26.10.2020 den Auftrag an RDN über den Tonnagepreis mit 31,21 €/m³ Brutto.

 

Die Beseitigung - Lösen, Laden und Entsorgung - wurde mit einer schlussgerechneten Menge von 2.300 t durchgeführt.

 

Im Zuge der Arbeiten stellte sich eine bei der Erstaufnahme nicht erkennbare Auffüllung einer Geländemulde heraus. Dadurch wird die Massenmehrung begründet. Die Abrechnungssumme beläuft sich somit auf insgesamt 70.251,63 €.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss erteilt die Genehmigung der Mehrausgaben über die Schlussrechnungssumme von 70.251,63 € brutto.