Betreff
Neubau eines Hallenbades durch die Stadt Pfaffenhofen;
Abschluss einer Nutzungs- und Kostenerstattungsvereinbarung mit der Bäder Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH (I)
Vorlage
2021/3748
Aktenzeichen
621-229
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

In der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 09.12.2020 wurde mehrheitlich die Nutzungs- und Kostenerstattungsvereinbarung mit der Bäder Pfaffenhofen a.d.Ilm GmbH beschlossen. Der Beschluss erfolgte unter dem Vorbehalt, dass die in der Nutzungs- und Kostenerstattungsvereinbarung dargelegten Zahlen nochmals einer Prüfung unterzogen werden und der Vertrag vor Unterzeichnung dem Kreisrechnungsprüfungsamt vorgelegt wird.

 

Das Kreisrechnungsprüfungsamt hat bezüglich der Vereinbarung zu den dargelegten Zahlen und der Abrechnungsmethodik Stellung genommen. Insofern wird an dem vorgelegten Aufteilungsschlüssel für die Bereithaltungskosten nach Wasservolumen festgehalten. Dazu wurde auch die beigefügte Stellungnahme der Firma GMF, Gesellschaft für Entwicklung und Management von Sport- und Freizeitbädern, eingeholt.

 

Nach Auffassung des Kreisrechnungsprüfungsamtes wäre eine Aufteilung der Bereithaltungskosten nach der reinen Nutzung für den Landkreis grundsätzlich günstiger, der Landkreis erspart sich jedoch das Bereitstellen und Vorhalten einer landkreiseigenen Schulschwimmsportstätte. Der Landkreis musste für seine weiterführenden Schulen kein eigenes neues Bad errichten. Die Stadt Pfaffenhofen war nach Absprache mit dem Landkreis bereit, das neue Hallenbad im Schulzentrum Pfaffenhofen in unmittelbarer Nähe zu den weiterführenden Schulen des Landkreises zu bauen. Als Alternativstandort wäre auch ein Grundstück am Freibad der Stadt Pfaffenhofen in Frage gekommen.

 

Aufgrund der Stellungnahme des Kreisrechnungsprüfungsamts werden in einigen Passagen Konkretisierungen vorgenommen um mehr Transparenz zu erzielen und in der beigefügten Anlage 3 von geschätzten bereinigten Betriebskosten ausgegangen. Hier zeigt sich, dass der Nettoanteil des Landkreises 352.154,00 € beträgt. Die Gesamtzahlung des Landkreises inklusive 7 % Umsatzsteuer beläuft sich somit auf rd. 377.000,00 €. Somit wird rd. 2.100 Schülerinnen und Schülern der Georg-Hipp-Realschule sowie des Schyren-Gymnasiums der Schwimmsportunterricht gesichert. Für das Hallenbad in Manching wendet der Landkreis rd. 320.000,00 € p.a. an Ausgaben für rd. 840 Schülerinnen und Schüler der Realschule am Keltenwall auf.

 


Außerdem werden, wie in der letzten Bau- und Vergabeausschusssitzung angemerkt, die anteiligen Kosten für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit von 20 % auf 10 % reduziert und die Höhe der anteiligen Grundstücksmiete separat ausgewiesen.

 

Insofern kann die Nutzungs- und Kostenerstattungsvereinbarung in der vorliegenden Form unterzeichnet werden.

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.