Betreff
PAF 4, Radweg Tegernbach - Thierham, Rad- u. Fußgängerbrücke über B 300;
Vergabe der Planungsleistungen (B)
Vorlage
2021/3744
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Markt Hohenwart und die Stadt Pfaffenhofen stellten den Antrag, an der Kreisstraße PAF 4 von Thierham bis Tegernbach einen Geh- und Radweg zu bauen. Mit Grundsatzbeschluss des Landkreises von 2016 wurde dem Antrag vollumfänglich stattgegeben.

Mit dem geplanten Rad- und Gehweg wird durch den Landkreis eine sichere Verbindung für Radfahrer und Fußgänger von Thierham bis Tegernbach geschaffen und ein weiterer Teillückenschluss in Nord-Süd Richtung baulich umgesetzt.

 

Der geplante Rad- und Gehweg, mit einer Länge von ca. 3.000 m, überquert auf seiner Trasse die Bundesstraße B 300. Das bestehende Brückenbauwerk, eine reine Straßenbrücke in Händen des Freistaates Bayern, weist über das bauliche Fehlen eines regelkonformen Fuß- und Radweges keinerlei Schutz für Fußgänger und Radfahrer auf.

Die statische Überprüfung des bestehenden Brückenbauwerkes über eine Nachrechnung ergab, dass eine einseitige Brückenkappenverbreiterung, auch unter statischer Aufwertung des gesamten Brückenbauwerkes, nicht möglich ist.

Weiter ist eine Ausschleusung des Fuß- und Radverkehrs auf den Straßenkörper, unter Beachtung der Verantwortung des Straßenbaulastträgers „Landkreis Pfaffenhofen“ zur Herstellung der Straßenverkehrssicherheit, unbedingt abzulehnen.


Die Verantwortung des Straßenbaulastträger „Landkreis Pfaffenhofen“ ist die kontinuierliche Herstellung der Straßenverkehrssicherheit auf dem projektierten Fuß- und Radweg. Der Tiefbau plant dementsprechend weiter mit einer eigenständigen Fuß- und Radwegbrücke, die direkt südlich, ohne bauliche Verbindung zur bestehenden Brücke, das sichere Überqueren der B 300 ermöglicht.

Die Baukostenschätzung beträgt, ohne Planungsanteil, ca. 500.000 EUR. Das Konzept sieht einen konservativen Stahlbetonhohlkasten als Fertigteil vor, der auf betonierten Widerlagern liegt, um an der Stelle die Baukosten und den zukünftigen Bauunterhalt möglichst gering zu halten. Die Maßnahme wird voraussichtlich als Teil des Radwegs mit ca. 60 % gefördert.

 

Der Tiefbau führte eine Angebotseinholung bei vier, für diese Aufgabe qualifizierten, Ingenieurbüros durch. Alle angefragten Ingenieurbüros legten ein Angebot für die Projektierung vor.

 

Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, wurden die Angebote harmonisiert und, in Abstimmung mit dem Kreisrechnungsprüfungsamt, geprüft.

Hierbei erwies sich das Angebot des Ingenieurbüros Goldbrunner Ingenieure GmbH (Gaimersheim) als das wirtschaftlichste.

 

Es wird vorgeschlagen, für die Projektierung der Geh- und Radwegbrücke die Objektplanung und die Tragwerksplanung dem Ingenieurbüro Goldbrunner Ingenieure GmbH zu übertragen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 115.000 Euro brutto.

 

Der Tiefbau schlägt weiter vor, den dazu erforderlichen Ingenieurvertrag für die Objektplanung und die Tragwerksplanung jeweils stufenweise zu beauftragen.

  • Objektplanung in den Leistungsphasen 1 bis 4, sowie 5 bis 9
  • Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 3, sowie 4 bis 6

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss ermächtigt die Verwaltung, die Planungsleistungen über 115.000 € brutto an das Ingenieurbüro Goldbrunner Ingenieure GmbH, Gaimersheim, zu vergeben.