Betreff
Live-Stream (B)
Vorlage
2021/3734
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Kreistagssitzungen sollen gemäß den Anträgen des Bunten Bündnisses und der AfD sowie der Kreistagsbeschlüsse vom 26.10.2020 (TOP 8) und 14.12.2020 (TOP 4) künftig via Live-Stream im Internet übertragen werden.

 

Technische Voraussetzungen:

Die technischen Voraussetzungen sind für eine Live-Stream-Übertragung im neuen Großen Sitzungssaal des Landratsamts gegeben. Für die Durchführung der Übertragungen ist jedoch ein externer Dienstleister erforderlich, der die Regieleistungen vor Ort durchführt und die Kameras sowie den Streaming-Server stellt.

 

Kosten:

Die PN Medien GmbH hat beiliegendes Angebot abgegeben (Anlage 1). Pro Sitzung fällt eine Pauschale in Höhe von 1.654,10 € brutto an. Diese Pauschale umfasst neben den Kosten für den Live-Stream auch die Kosten für die Archivierung inkl. Untertitelung. Ausgehend von sieben Kreistagssitzungen pro Jahr belaufen sich die jährlichen Gesamtkosten auf 11.578,70 € brutto. Bei Sitzungen in anderen Räumlichkeiten fallen keine zusätzlichen Kosten an.

 

Barrierefreiheit des Live-Streams bzw. der archivierten Sitzungen

Der Live-Stream bzw. die archivierten Sitzungen sollen barrierefrei zugänglich sein, damit alle Landkreisbürger*innen von diesem Angebot profitieren können. Hierbei sind zwei Varianten denkbar: 

 


 

Variante 1:

Der Livestream könnte parallel auf Facebook ausgestrahlt werden. Facebook bietet eine kostenlose Funktion zum Untertiteln von Live-Videos an. Der Live-Stream kann dabei bei Facebook so konfiguriert werden, dass keine Kommentare möglich sind und das Video nach Ende des Streams auch nicht mehr verfügbar ist. Hier ist aus datenschutzrechtlicher Sicht anzumerken, dass das Betreiben von Facebook-Fanpages von Kommunen generell als sehr problematisch angesehen wird. Die Rechtslage ist hier ziemlich komplex. Eine Verwendung von Facebook empfiehlt sich aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht, weil ein datenschutzkonformer "Betrieb" im Ergebnis - zumindest aktuell - kaum möglich erscheint.

 

Variante 2:

Für eine Live-Untertitelung auf der eigenen Homepage würden laut der PN Medien GmbH unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. PN Medien GmbH gab daher kein Angebot hierfür ab. Die kostengünstigere Alternative zur Live-Untertitelung ist eine Untertitelung der Kreistagssitzungen im Archiv. Diese Alternative ist im Pauschalpreis der PN Medien GmbH (1.654,10 € brutto pro Sitzung) bereits inkludiert. Die archivierten und mit Untertitel versehenen Sitzungen sind ca. 2 Tage nach dem Sitzungstag im Archiv verfügbar.   

 

 

Datenschutzrechtliche Bewertung:

Bei einer Liveübertagung öffentlicher Sitzungen handelt es sich um die Übermittlung personenbezogener Daten an eine Vielzahl unbestimmter Personen, für die die Einwilligung des Betroffenen erforderlich ist und zwar sowohl was Bild als auch Ton betrifft. Es ist daher vorher sowohl die Zustimmung der Kreisräte als auch der Mitarbeiter der Verwaltung und der etwaig anderen anwesenden Gäste erforderlich (Einverständniserklärung siehe Anlage 2).

Es ist dabei unbedingt der Informationspflicht des Betroffen nach Art. 13 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) nachzukommen. Zudem ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Bild und Ton weltweit von einem unbegrenzten Personenkreis abgerufen, aufgezeichnet, unter Umständen verändert und ausgewertet werden können und die weitere Verwendung dieser Aufnahmen nicht abzusehen ist. Die Entscheidung über die Zustimmung muss dabei ohne psychischen Druck auf der Grundlage ausreichender Information über die besonderen Modalitäten einer Interneteinstellung und mit ausreichender Überlegungsfrist erfolgen.

Verweigert ein Kreistagsmitglied seine Einwilligung, dürfen seine Redebeiträge weder in Bild noch Ton übertragen werden. Bei einem Live-Streaming bedeutet dies, dass diese Zeitabschnitte überbrückt werden müssen bzw. eine Übertragungspause stattfindet. Dabei ist zu vermeiden, dass bei jedem Redebeitrag die Verweigerung des Kreistagsmitglieds jedes Mal aufs Neue öffentlich dokumentiert wird. Es bietet sich hier als Lösung an, den Live-Stream etwas zeitversetzt zu übertragen, so können solche erforderlichen Übertragungspausen relativ unauffällig vermieden werden.

 

Die Einwilligung muss außerdem jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden können. Willigt ein Verwaltungsmitarbeiter*innen in die Übertagung im Internet nicht ein, muss z.B. den Sachvortrag für ihn ein anderer Mitarbeiter*in übernehmen. Gleiches gilt für externe Gäste. Der Zuschauerraum darf im Übrigen nicht so in die Übertragung einbezogen werden, dass einzelne Zuschauer*innen erkannt werden können. Eine entsprechende Frage in den Zuhörerraum auf Einwilligung vor Beginn der Sitzung genügt den datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ferienausschuss beschließt:

 

1.    Alle Kreistagssitzungen werden per Live-Stream auf der Landkreishomepage übertragen. Die aufgezeichneten Sitzungen sind für 12 Monate auf der Landkreishomepage einsehbar. Die Firma PN Medien GmbH erhält den Auftrag für die Live-Stream-Übertragung inkl. Archivierung für 1.654,10 € (brutto) pro Übertragung. Der Auftrag soll zunächst für ein Jahr (bis Februar 2022) vergeben werden. Ende 2021 soll eine Evaluierung stattfinden. Der Kreistag entscheidet danach über eine Fortsetzung des Live-Streams.

 

2.    Der Live-Stream bzw. die archivierten Sitzungen sollen durch die Variante ___ barrierefrei gestaltet werden.

 

 

Anlagen:

 

-      Angebot der PN Medien GmbH

-      Einverständniserklärung Live-Stream