Betreff
Beschlussfassungen des Kreistags während der Corona-Pandemie (B)
Vorlage
2020/3716
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) hat mit IMS vom 10.12.2020, Aktenzeichen B1-1414-11-17 (siehe Anlage) zu den Sitzungen der Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage, Bezirkstage und ihrer Ausschüsse Stellung genommen. Mit diesem IMS haben die IMS vom 20. März, 8. April und 7. Mai 2020 ihre Gültigkeit verloren.

 

Zusammenfassend wird darauf verwiesen, dass Sitzungen der nach den Kommunalgesetzen vorgesehenen Gremien als Teil der staatlichen Exekutive grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ausgenommen sind.

 

Außerdem werden Hinweise und Handlungsempfehlungen zur verkleinerten Besetzung der Gremien und der Bildung von Ausschüssen gegeben.

 

So wird es für zulässig gesehen, wenn sich Mitglieder eines Kreistags darauf verständigen, in einer bis zur Grenze der Beschlussfähigkeit nach Art. 41 Abs. 2 der Landkreisordnung verkleinerten Besetzung zu tagen. Mitglieder, die wegen der gegenwärtigen Ansteckungsgefahren entsprechend der Verständigung nicht an den Sitzungen teilnehmen, gelten als ausreichend entschuldigt im Sinn von Art. 42 Abs. 2 Satz 1 LKrO.

 

Die Möglichkeit der Bildung eines Ferienausschusses sieht die Landkreisordnung grundsätzlich nicht vor. Dies beruht auf der Annahme, dass Ferienausschüsse wegen der ohnehin zu bildenden Kreis- und Bezirksausschüsse grundsätzlich für den weiteren Sitzungsturnus nicht erforderlich sind.  Das StMI hält es jedoch laut dem IMS vom 10.12.2020 jedenfalls während des bayernweit festgestellten Katastrophenfalls für vertretbar, falls ein Kreistag oder Bezirkstag einen Ferienausschuss gem. Art. 32 Abs. 4 GO bilden will. Die Rechtsaufsichtsbehörden werden gebeten, dies aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden. Das StMI wird dem Landtag zeitnah zu Beginn des nächsten Jahres vorschlagen, LKrO und BezO entsprechend zu ergänzen.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, während des bayernweit festgestellten Katastrophenfalls einen Ferienausschuss analog Art. 32 Abs. 4 GO zu bilden. Dem Ferienausschuss werden sämtliche Befugnisse des Kreistags übertragen. Die Zusammensetzung des Ferienausschusses soll der Zusammensetzung des Kreisausschusses entsprechen. Bei Themengleichheit werden die Sitzungen des Kreisausschusses und des Ferienausschusses zusammengelegt.

 

Für den Fall, dass der Katastrophenfall aufgehoben wird, die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Pfaffenhofen am Tag der Ladung zur Kreistagssitzung jedoch über 200 liegt (vgl. Nr. 2 Buchstabe b im IMS vom 10.12.2020), schlägt die Verwaltung vor, auf Ausführungen zu Informationspunkten zu verzichten. Diese sollen nur noch digital übermittelt werden. Weiterhin sollen Anträge der Fraktionen, die an den Kreistag gestellt werden, in diesem Zeitraum, wenn rechtlich möglich und ausreichend, im entsprechenden Ausschuss abschließend behandelt werden. Im Übrigen wird auf die gesetzlichen Vorgaben der Landkreisordnung abgestellt und ausschließlich nicht übertragbare Angelegenheiten nach Art. 30 LKrO im Kreistag behandelt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.