Betreff
Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH; Gesellschafterversammlung vom 27.11.2020 (B)
Vorlage
2020/3709
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH vorliegt, nichts.

 

Die Beschlüsse der für 27.11.2020 geplanten Gesellschafterversammlung wurden coronabedingt per Umlaufverfahren gefasst. Herr Landrat Albert Gürtner hat folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

  1. Der Beschlussfassung per Umlaufverfahren gem. § 8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages unter Verzicht auf Frist- und Formvorschriften wird zugestimmt.

 

  1. Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 wird festgestellt.

 

  1. Der Jahresüberschuss von 18.439,01 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

  1. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

  1. Der Jahreswirtschaftsplan 2021 bestehend aus Erfolgs-/Personal- und Finanzplan wird in der vorliegenden Fassung gem. § 8 Abs. 1 c genehmigt und festgestellt. Für 2021 werden Investitionen in Höhe von 7 TEUR genehmigt. Die Mittelfristplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 wird die Kanzlei Ziegelmeier und Stark bestellt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Beschlussfassung von Herrn Landrat Albert Gürtner in den Umlaufbeschlüssen der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH nachträglich zuzustimmen.