Sachverhalt/Begründung
Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH vorliegt, nichts.
Die Beschlüsse der für 27.11.2020 geplanten Gesellschafterversammlung wurden coronabedingt per Umlaufverfahren gefasst. Herr Landrat Albert Gürtner hat folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag, der Beschlussfassung von Herrn Landrat Albert Gürtner
in den Umlaufbeschlüssen der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH
nachträglich zuzustimmen.