Betreff
Änderung der Vereinbarung über die Aufgaben und die Kostenaufteilung des Frauenhauses Ingolstadt (B)
Vorlage
2020/3690
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Seit der Gründung des Frauenhauses Ingolstadt Mitte der Achtziger Jahre besteht eine Vereinbarung zwischen den Landkreisen Eichstätt und Pfaffenhofen sowie der Stadt Ingolstadt mit dem Caritasverband für die Diözese Eichstätt e.V. zur Unterbringung von misshandelten oder von Misshandlung bedrohten Frauen und Kindern. Nachdem das Frauenhaus Ingolstadt zum 01.11.2015 einen Neubau bezog wurde mit Vorberatung im Sozialausschuss am 16.11.2015 und mit Beschluss des Kreisausschusses vom 01.02.2016 eine neue Vereinbarung zum Betrieb, zu den Aufgaben und zur Kostentragung abgeschlossen. Diese wurde zuletzt aufgrund Änderungen in der staatlichen Förderrichtlinie und Anpassungen in den Personalschlüsseln zum 01.09.2019 angepasst. In diesem Neubau können insgesamt 12 Frauen mit 14 Kindern Schutz finden. Betreiber ist seit Beginn an die Caritas Kreisstelle Ingolstadt.

 

Anfang der Achtziger Jahre kam es durchschnittlich zu ca. 100 Belegungstagen mit Bewohnerinnen aus dem Landkreis Pfaffenhofen. Im Jahr 2014 haben sich 907 Belegtage ergeben mit einer Gesamtsumme von rund 37.000,00 Euro für Frauen und Kinder aus dem Landkreis Pfaffenhofen. Seit 2015 haben sich die Kennzahlen wie folgt entwickelt:

Frauenhauskosten seit 2015

 

 

Kostenanteil für Frauen aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm

Jahr

Belegtage Lkr. Pfaffenhofen

Betrag

Auslastung in %

2015

893

   40.692,53 €

87,92

2016

1.086

   55.710,95 €

83,33

2017

345

   38.794,89 €

63,9

2018

597

   40.077,80 €

85,07

2019

611

   54.436,62 €

83,15


Die Aufenthaltszeiten der misshandelten Frauen haben sich in den letzten Jahren immer wieder verlängert, weil die Wohnungssituation im Großraum Ingolstadt sehr schwierig und zugespitzt war. Aufenthalte zwischen 70 und 80 Tagen im Durchschnitt sind die Regel.

 

 

 

 

Die misshandelten Frauen können in der Regel nicht zu ihren bisherigen Wohnorten zurückkehren, weil sich dort das Umfeld ihres Peinigers befindet. So wird versucht, in der Großstadt Ingolstadt eine geeignete Wohnung zu finden, was zum Teil trotz Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins und in Zusammenarbeit mit den gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften in Ingolstadt schwierig ist.

 

Nachdem zwar augenscheinlich nach vorstehender Tabelle die Einrichtung im Jahresdurchschnitt nie voll belegt ist, kommt es doch immer wieder zu Abweisungen von Schutzsuchenden und Weitervermittlungen in andere Frauenhäuser. So musste im vergangenen Jahr 39 Frauen wegen Überbelegung, 10 Frauen aufgrund älterer Söhne und 12 Frauen mit zu vielen Kindern der Schutz verwehrt werden. Die Betroffenen mussten dadurch zum Teil weitere Belastungen aushalten, wenn zum Beispiel Mütter und Kinder bzw. Söhne getrennt untergebracht werden mussten. Daneben müssen aufgenommene Frauen oftmals auch psychisch stabilisiert und an eine eigenständige, „normale“ Lebensweise wieder herangeführt werden. Hierfür werden sog. „Second Stage – Wohnformen“ für erforderlich gehalten. Das sind eigenständige Wohnungen, die zwar an das Frauenhaus angebunden sind, aber einen Übertritt in ein selbständiges Leben fördern. Hinzu kommt, dass nach aktueller Bevölkerungsentwicklung die drei gegenständlichen Kommunen entsprechend der „Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe“ (1) zu wenige Plätze vorhalten: pro 10.327 Einwohnerinnen im Alter von 18 bis 80 Jahren soll ein Frauenhausplatz bereitgestellt werden. Bei insgesamt 161.882 Frauen (2) in diesem Alter ergeben sich 15,68 Plätze gegenüber tatsächlich vorhandenen 12 Plätzen.

 

Zur Behebung dieser Engpässe ist die Caritas Kreisstelle Ingolstadt mit Zustimmung der Trägerkommunen mit der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt GmbH (GWG) in Kontakt getreten, da diese in unmittelbarer Nähe zum Frauenhaus eine zum 1. Januar 2021 frei werdende Wohnung hat und die Möglichkeit der Anmietung besteht. Im Idealfall können in Folge zwei weitere Wohnungen angemietet werden. Gemäß vorgenannter Richtlinie gewährt der Freistaat Bayern pro zusätzlich geschaffenem oder bedarfsgerecht angepassten Frauenhausplatz bis zu 50.000,- € für die Dauer von 36 Monaten, maximal aber 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsempfänger nach dieser Richtlinie sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände oder die Träger von staatlich geförderten Frauenhäusern. Die Caritas als Träger muss entsprechend der Vorgaben einen 10%igen Eigenanteil der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen Mitteln tragen. Daher  ist diese zusätzliche Schaffung von weiteren Frauenhausplätzen für die beteiligten Kommunen von der Anmietung her für drei Jahre kostenneutral. Darüber hinaus plant die GWG auf dem direkten Nachbargrundstück des Frauenhauses einen Neubau, in dem nach jetzigem Stand im Jahr 2023 die skizzierten drei Plätze  oder bei Bedarf weitere Plätze untergebracht werden können. Die Inanspruchnahme dieser Förderung ist nach entsprechender vorheriger Abstimmung zwischen dem Caritasverband Eichstätt und dem Sozialministerium  für eine übergangsweise Anmietung unschädlich, sofern diese Plätze endgültig im Neubau auf dem Nachbargrundstück münden. Im Neubau wäre dann für weitere Bedarfsplätze ebenfalls eine staatliche Förderung möglich (Gültigkeit der Förderrichtlinie bis 31.12.2024).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1) veröffentlicht im Bayerischen Ministerialblatt 2019 Nr. 323

(2) Datenbasis: Bayerisches Landesamt für Statistik, Bevölkerung in Bayern am  31.12.2019 nach Altersgruppen

 

 

Diese weiteren Frauenhausplätze wirken sich jedoch in den Personalkosten aus. Nach den bisherigen Plätzen sind folgende Stellen entsprechend der staatlichen Förderrichtlinie abrechnungsfähig: als hauptamtliches Fachpersonal 2,5 rechnerische Vollzeitstellen einer Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin; 0,5 rechnerische Vollzeitstelle für die Gesamtleitung; 1,5 rechnerische Vollzeitstellen einer Fachkraft für die Kinderbetreuung.

 

Bei weiterer Anmietung von Wohnraum für bis zu drei Frauen und sechs Kindern sind zum 01.01.2021 folgende Stellen beabsichtigt: als hauptamtliches Fachpersonal 3,1 rechnerische Vollzeitstellen einer Fachkraft für die Beratung und Betreuung der Frauen; 0,5 rechnerische Vollzeitstelle für die Gesamtleitung; 1,8 rechnerische Vollzeitstellen einer Fachkraft für die Kinderbetreuung. Hinzu kommen unverändert eine Hauswirtschafterin (0,4-Stelle bzw. 15,6 Wochenstunden), Verwaltungspersonal (max. 15 Wochenstunden), Kosten der Rufbereitschaft und einer/s Praktikanten/in (1,0 rechnerische Vollzeitstelle).

 

Die beteiligten Kommunen Ingolstadt, Eichstätt und Pfaffenhofen haben daher mit der Caritas eine entsprechende neue Vereinbarung abgestimmt.

 

Wesentliche Vertragsinhalte der neuen Regelung


Kosten:

·         60,00 Euro pro Belegtag, ab dem 181. Belegtag 48,00 Euro pro Tag,

·         Die Kostenermittlung beruht auf Miete, Betriebs- und Nebenkosten für die Unterbringung von bis zu 12 Frauen und 14 Kindern im Haupthaus und nach Anmietung externer Wohnungen für weitere 3 Frauen mit bis zu 6 Kindern nach Ablauf des Förderzeitraums, Personal- und Sachkosten,

·         Berücksichtigung aller Zuschüsse, Einnahmen (ausgenommen der Aufenthaltsgebühren von Selbstzahlerinnen gemäß staatlicher Förderrichtlinie),

·         Einbringung eines 10%igen Eigenanteils des Caritasverbandes an den Kosten (Spenden und Bußgelder können laut Förderrichtlinie eingebracht werden).

·         Zum 31.03. des jeweiligen Folgejahres wird den Sozialhilfeträgern eine Aufstellung zur Kostenabrechnung sowie zur Belegung vorgelegt.

·         Zum 01.04. eines jeden Jahres leisten die Kommunen eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der Jahresabrechnung des Vorjahres.

 

Aufgaben:

Das Frauenhaus hat die Aufgabe, misshandelte Frauen und deren Kindern in akuter Gefahr bzw. Frauen und deren Kinder, denen Misshandlung angedroht wurde, jederzeit eine vorübergehende, schützende und sichere Unterkunft sowie beratende Hilfe zu bieten.

 

Berichtswesen:

Den Sozialhilfeträgern wird jährlich ein schriftlicher Tätigkeitsbericht vorgelegt.

 

Inkrafttreten; Laufzeit:

Der seitens Landkreis Pfaffenhofen noch nicht unterschriebene neue Vertrag sieht einen Beginn zum 01.01.2021. Gleichzeitig tritt die alte Regelung außer Kraft. Die Laufzeit endet am 31.12.2035 und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn sie nicht mit einer 6-monatigen Frist zum Jahresende gekündigt wird.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss stimmt dem Abschluss einer neuen Vereinbarung über die Aufgaben und Kostenaufteilung des Frauenhauses Ingolstadt  zwischen dem Caritasverband für die Diözese Eichstätt e.V. und den Landkreisen Eichstätt und Pfaffenhofen a.d. Ilm sowie der Stadt Ingolstadt unter den im Vortrag genannten Konditionen zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

genehmigt:

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachgebietsleiter
Siegfried Emmer

 

Abteilungsleiter
Michael Reile

 

Landrat

Albert Gürtner