Sachverhalt/Begründung
Seit
der Gründung des Frauenhauses Ingolstadt Mitte der Achtziger Jahre besteht eine
Vereinbarung zwischen den Landkreisen Eichstätt und Pfaffenhofen sowie der
Stadt Ingolstadt mit dem Caritasverband für die Diözese Eichstätt e.V. zur
Unterbringung von misshandelten oder von Misshandlung bedrohten Frauen und
Kindern. Nachdem das Frauenhaus Ingolstadt zum 01.11.2015 einen Neubau bezog
wurde mit Vorberatung im Sozialausschuss am 16.11.2015 und mit Beschluss des
Kreisausschusses vom 01.02.2016 eine neue Vereinbarung zum Betrieb, zu den
Aufgaben und zur Kostentragung abgeschlossen. Diese wurde zuletzt aufgrund
Änderungen in der staatlichen Förderrichtlinie und Anpassungen in den
Personalschlüsseln zum 01.09.2019 angepasst. In diesem Neubau können insgesamt
12 Frauen mit 14 Kindern Schutz finden. Betreiber ist seit Beginn an die
Caritas Kreisstelle Ingolstadt.
Anfang
der Achtziger Jahre kam es durchschnittlich zu ca. 100 Belegungstagen mit
Bewohnerinnen aus dem Landkreis Pfaffenhofen. Im Jahr 2014 haben sich 907
Belegtage ergeben mit einer Gesamtsumme von rund 37.000,00 Euro für Frauen und
Kinder aus dem Landkreis Pfaffenhofen. Seit 2015 haben sich die Kennzahlen wie
folgt entwickelt:
Frauenhauskosten seit 2015 |
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Kostenanteil für Frauen aus dem Landkreis Pfaffenhofen
a.d. Ilm |
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Jahr |
Belegtage Lkr. Pfaffenhofen |
Betrag |
Auslastung in % |
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2015 |
893 |
40.692,53 € |
87,92 |
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2016 |
1.086 |
55.710,95 € |
83,33 |
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2017 |
345 |
38.794,89 € |
63,9 |
|
2018 |
597 |
40.077,80 € |
85,07 |
|
2019 |
611 |
54.436,62 € |
83,15 |
|
Die Aufenthaltszeiten der misshandelten Frauen haben sich in den letzten Jahren
immer wieder verlängert, weil die Wohnungssituation im Großraum Ingolstadt sehr
schwierig und zugespitzt war. Aufenthalte zwischen 70 und 80 Tagen im
Durchschnitt sind die Regel.
Die
misshandelten Frauen können in der Regel nicht zu ihren bisherigen Wohnorten
zurückkehren, weil sich dort das Umfeld ihres Peinigers befindet. So wird
versucht, in der Großstadt Ingolstadt eine geeignete Wohnung zu finden, was zum
Teil trotz Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins und in Zusammenarbeit mit den
gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften in Ingolstadt schwierig ist.
Nachdem
zwar augenscheinlich nach vorstehender Tabelle die Einrichtung im
Jahresdurchschnitt nie voll belegt ist, kommt es doch immer wieder zu
Abweisungen von Schutzsuchenden und Weitervermittlungen in andere Frauenhäuser.
So musste im vergangenen Jahr 39 Frauen wegen Überbelegung, 10 Frauen aufgrund
älterer Söhne und 12 Frauen mit zu vielen Kindern der Schutz verwehrt werden. Die
Betroffenen mussten dadurch zum Teil weitere Belastungen aushalten, wenn zum
Beispiel Mütter und Kinder bzw. Söhne getrennt untergebracht werden mussten.
Daneben müssen aufgenommene Frauen oftmals auch psychisch stabilisiert und an
eine eigenständige, „normale“ Lebensweise wieder herangeführt werden. Hierfür
werden sog. „Second Stage – Wohnformen“ für erforderlich gehalten. Das sind
eigenständige Wohnungen, die zwar an das Frauenhaus angebunden sind, aber einen
Übertritt in ein selbständiges Leben fördern. Hinzu kommt, dass nach aktueller
Bevölkerungsentwicklung die drei gegenständlichen Kommunen entsprechend der „Richtlinie zur Förderung zusätzlicher
Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere
Bedarfe“ (1) zu wenige Plätze vorhalten: pro 10.327 Einwohnerinnen im
Alter von 18 bis 80 Jahren soll ein Frauenhausplatz bereitgestellt werden. Bei
insgesamt 161.882 Frauen (2) in diesem Alter ergeben sich 15,68 Plätze
gegenüber tatsächlich vorhandenen 12 Plätzen.
Zur
Behebung dieser Engpässe ist die Caritas Kreisstelle Ingolstadt mit Zustimmung
der Trägerkommunen mit der Gemeinnützigen
Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt GmbH (GWG) in Kontakt getreten, da diese in
unmittelbarer Nähe zum Frauenhaus eine zum 1. Januar 2021 frei werdende Wohnung
hat und die Möglichkeit der Anmietung besteht. Im Idealfall können in Folge
zwei weitere Wohnungen angemietet werden. Gemäß vorgenannter Richtlinie gewährt
der Freistaat Bayern pro zusätzlich geschaffenem oder bedarfsgerecht
angepassten Frauenhausplatz bis zu 50.000,- € für die Dauer von 36 Monaten,
maximal aber 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsempfänger nach
dieser Richtlinie sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände oder
die Träger von staatlich geförderten Frauenhäusern. Die Caritas als Träger muss
entsprechend der Vorgaben einen 10%igen Eigenanteil der zuwendungsfähigen
Ausgaben aus eigenen Mitteln tragen. Daher
ist diese zusätzliche Schaffung von weiteren Frauenhausplätzen für die beteiligten
Kommunen von der Anmietung her für drei Jahre kostenneutral. Darüber hinaus
plant die GWG auf dem direkten Nachbargrundstück des Frauenhauses einen Neubau,
in dem nach jetzigem Stand im Jahr 2023 die skizzierten drei Plätze oder bei Bedarf weitere Plätze untergebracht
werden können. Die Inanspruchnahme dieser Förderung ist nach entsprechender
vorheriger Abstimmung zwischen dem Caritasverband Eichstätt und dem
Sozialministerium für eine
übergangsweise Anmietung unschädlich, sofern diese Plätze endgültig im Neubau
auf dem Nachbargrundstück münden. Im Neubau wäre dann für weitere Bedarfsplätze
ebenfalls eine staatliche Förderung möglich (Gültigkeit der Förderrichtlinie
bis 31.12.2024).
(1)
veröffentlicht im Bayerischen Ministerialblatt 2019 Nr. 323
(2)
Datenbasis: Bayerisches Landesamt für Statistik, Bevölkerung in Bayern am 31.12.2019 nach Altersgruppen
Diese
weiteren Frauenhausplätze wirken sich jedoch in den Personalkosten aus. Nach
den bisherigen Plätzen sind folgende Stellen entsprechend der staatlichen
Förderrichtlinie abrechnungsfähig: als hauptamtliches Fachpersonal 2,5
rechnerische Vollzeitstellen einer Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin; 0,5
rechnerische Vollzeitstelle für die Gesamtleitung; 1,5 rechnerische
Vollzeitstellen einer Fachkraft für die Kinderbetreuung.
Bei
weiterer Anmietung von Wohnraum für bis zu drei Frauen und sechs Kindern sind
zum 01.01.2021 folgende Stellen beabsichtigt: als hauptamtliches Fachpersonal
3,1 rechnerische Vollzeitstellen einer Fachkraft für die Beratung und Betreuung
der Frauen; 0,5 rechnerische Vollzeitstelle für die Gesamtleitung; 1,8
rechnerische Vollzeitstellen einer Fachkraft für die Kinderbetreuung. Hinzu
kommen unverändert eine Hauswirtschafterin (0,4-Stelle bzw. 15,6
Wochenstunden), Verwaltungspersonal (max. 15 Wochenstunden), Kosten der
Rufbereitschaft und einer/s Praktikanten/in (1,0 rechnerische Vollzeitstelle).
Die
beteiligten Kommunen Ingolstadt, Eichstätt und Pfaffenhofen haben daher mit der
Caritas eine entsprechende neue Vereinbarung abgestimmt.
Wesentliche Vertragsinhalte der
neuen Regelung
Kosten:
·
60,00
Euro pro Belegtag, ab dem 181. Belegtag 48,00 Euro pro Tag,
·
Die
Kostenermittlung beruht auf Miete, Betriebs- und Nebenkosten für die
Unterbringung von bis zu 12 Frauen und 14 Kindern im Haupthaus und nach Anmietung
externer Wohnungen für weitere 3 Frauen mit bis zu 6 Kindern nach Ablauf des
Förderzeitraums, Personal- und Sachkosten,
·
Berücksichtigung
aller Zuschüsse, Einnahmen (ausgenommen der Aufenthaltsgebühren von
Selbstzahlerinnen gemäß staatlicher Förderrichtlinie),
·
Einbringung
eines 10%igen Eigenanteils des Caritasverbandes an den Kosten (Spenden und
Bußgelder können laut Förderrichtlinie eingebracht werden).
·
Zum
31.03. des jeweiligen Folgejahres wird den Sozialhilfeträgern eine Aufstellung
zur Kostenabrechnung sowie zur Belegung vorgelegt.
·
Zum
01.04. eines jeden Jahres leisten die Kommunen eine Abschlagszahlung in Höhe
von 50% der Jahresabrechnung des Vorjahres.
Aufgaben:
Das
Frauenhaus hat die Aufgabe, misshandelte Frauen und deren Kindern in akuter Gefahr
bzw. Frauen und deren Kinder, denen Misshandlung angedroht wurde, jederzeit
eine vorübergehende, schützende und sichere Unterkunft sowie beratende Hilfe zu
bieten.
Berichtswesen:
Den
Sozialhilfeträgern wird jährlich ein schriftlicher Tätigkeitsbericht vorgelegt.
Inkrafttreten; Laufzeit:
Der
seitens Landkreis Pfaffenhofen noch nicht unterschriebene neue Vertrag sieht
einen Beginn zum 01.01.2021. Gleichzeitig tritt die alte Regelung außer Kraft.
Die Laufzeit endet am 31.12.2035 und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn
sie nicht mit einer 6-monatigen Frist zum Jahresende gekündigt wird.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss stimmt dem Abschluss einer neuen
Vereinbarung über die Aufgaben und Kostenaufteilung des Frauenhauses
Ingolstadt zwischen dem Caritasverband
für die Diözese Eichstätt e.V. und den Landkreisen Eichstätt und Pfaffenhofen
a.d. Ilm sowie der Stadt Ingolstadt unter den im Vortrag genannten Konditionen
zu.
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genehmigt: |
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Sachgebietsleiter |
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Abteilungsleiter |
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Albert Gürtner |