Sachverhalt/Begründung
Das Bunte Bündnis stellte beiliegenden Antrag zur Einführung eines
Landwirtschaftsbeirats (Anlage 1).
Der Kreistag kann gemäß § 41 der Geschäftsordnung Fachbeiräte einrichten. Näheres (Bildung, Zusammensetzung, Vorsitz, Geschäftsgang und dergleichen) wird im Einzelfall durch Geschäftsordnung geregelt.
Ein Entwurf für die Geschäftsordnung des Landwirtschaftsbeirates wurde bereits durch die Verwaltung erarbeitet und liegt der Beschlussvorlage bei (Anlage 2).
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, einen Landwirtschaftsbeirat mit beiliegender Geschäftsordnung als Fachbeirat gemäß § 41 GeschO zu gründen. Die Mitglieder des Landwirtschaftsbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung nach § 2 der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger.