Betreff
Antrag der CSU-Fraktion auf ein kommunales Corona-Testzentrum unter Förderung durch den Freistaat Bayern sowie auf die Erarbeitung einer Landkreisteststrategie durch Gesundheitsamt und Ärzteschaft im Landkreis Pfaffenhofen (B)
Vorlage
2020/3627
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Mit Schreiben vom 29. Juli 2020 (Anlage) beantragte die CSU-Fraktion, einen Beschluss zu fassen, dass im Landkreis Pfaffenhofen ein kommunales Testzentrum unter Förderung durch den Freistaat Bayern eingerichtet wird. Zusätzlich soll eine Landkreisstrategie durch das Gesundheitsamt und die Ärzteschaft erarbeitet werden.

 

Die Staatsregierung hat im Ministerrat am 10. August 2020 beschlossen, zum Zwecke eines erheblichen Ausbaus des Testangebots die Kreisverwaltungsbehörden mit der Einrichtung, Organisation und dem Betrieb mindestens eines staatlichen Testzentrums pro Landkreis zu betrauen. Die Inbetriebnahme des „Bayerischen Testzentrums“ ist bis Ende August 2020 mit einer ausreichenden Kapazität für die Testung von zwei bis drei Promille der Einwohnerzahl der Kreisverwaltungsbehörde pro Tag zwischen rund 260 und 390 Tests sicherzustellen.

Die notwendigen und angemessenen Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Testzentren übernimmt der Freistaat Bayern zumindest bis zum 31. Dezember 2020 zu 100%, soweit sie nicht von anderen Kostenträgern getragen werden.

 

Organisation und Vorbereitung des Bayerischen Testzentrums Pfaffenhofen a.d. Ilm sind abgeschlossen. Das Testzentrum an der Ilmtalklinik ist seit 01. September 2020 in Betrieb. Alle Bürgerinnen und Bürger inklusive Reiserückkehrer können sich dort kostenlos testen lassen. Auch die sogenannten Reihentests für Lehrkräfte, Erzieher/-innen sowie das Pflegepersonal können im Testzentrum durchgeführt werden.

 

Um einen gegebenenfalls darüber hinausgehenden Bedarf abdecken zu können, wurden die Räumlichkeiten der ehemaligen Infektambulanz in Geisenfeld ebenfalls für eine kurzfristige Inbetriebnahme vorbereitet.

 

Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, sich an niedergelassene Vertragsärzte zu wenden.

 

Ein staatliches Testzentrum kann die im Antrag geschilderte Intention genauso erreichen, wie ein kommunales Pendant.

 

Es wird derzeit daher keine Notwendigkeit für ein zusätzliches kommunales Corona-Testzentrum gesehen.

 

Der Freistaat Bayern hat seine Teststrategie in der Vergangenheit mehrfach ausgeweitet, da ausreichende Testmöglichkeiten als zentraler Baustein zur Erkennung und Eindämmung der Corona-Pandemie erkannt wurden.

Deswegen hat in Bayern bereits nach den allgemein geltenden Regelungen jede Person Anspruch auf eine kostenlose Corona-Testung; für bestimmte Gruppen ist die Verpflichtung zur Durchführung eines Tests vorgesehen.

Dadurch wird Patienten mit und ohne Symptomen, Reiserückkehrern aus Risikogebieten und Nicht-Risikogebieten, Personen die (freiwilligen) Reihentestungen unterliegen etc. die Möglichkeit eröffnet, sich testen zu lassen.

Die notwendige Infrastruktur wird durch Errichtung und Betrieb mindestens eines Bayerischen Testzentrums pro Landkreis geschaffen.

 

Damit können auch ohne Pfaffenhofener Teststrategie ausreichend Personen getestet werden, gezielt frühzeitig Hot Spots erkannt werden und eine höchstmögliche Sicherheit für die Landkreisbevölkerung hergestellt werden.

 

Die Verwaltung rät daher, den Antrag der CSU-Fraktion abzulehnen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der CSU-Fraktion wird abgelehnt.