Sachverhalt/Begründung
Mit Schreiben vom 29. Juli 2020 (Anlage) beantragte die CSU-Fraktion, einen Beschluss zu fassen, dass im Landkreis Pfaffenhofen ein kommunales Testzentrum unter Förderung durch den Freistaat Bayern eingerichtet wird. Zusätzlich soll eine Landkreisstrategie durch das Gesundheitsamt und die Ärzteschaft erarbeitet werden.
Die Staatsregierung hat im Ministerrat am 10. August 2020 beschlossen, zum Zwecke eines erheblichen Ausbaus des Testangebots die Kreisverwaltungsbehörden mit der Einrichtung, Organisation und dem Betrieb mindestens eines staatlichen Testzentrums pro Landkreis zu betrauen. Die Inbetriebnahme des „Bayerischen Testzentrums“ ist bis Ende August 2020 mit einer ausreichenden Kapazität für die Testung von zwei bis drei Promille der Einwohnerzahl der Kreisverwaltungsbehörde pro Tag zwischen rund 260 und 390 Tests sicherzustellen.
Die notwendigen und angemessenen Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Testzentren übernimmt der Freistaat Bayern zumindest bis zum 31. Dezember 2020 zu 100%, soweit sie nicht von anderen Kostenträgern getragen werden.
Organisation und Vorbereitung des Bayerischen Testzentrums Pfaffenhofen a.d. Ilm sind abgeschlossen. Das Testzentrum an der Ilmtalklinik ist seit 01. September 2020 in Betrieb. Alle Bürgerinnen und Bürger inklusive Reiserückkehrer können sich dort kostenlos testen lassen. Auch die sogenannten Reihentests für Lehrkräfte, Erzieher/-innen sowie das Pflegepersonal können im Testzentrum durchgeführt werden.
Um einen gegebenenfalls darüber hinausgehenden Bedarf abdecken zu können, wurden die Räumlichkeiten der ehemaligen Infektambulanz in Geisenfeld ebenfalls für eine kurzfristige Inbetriebnahme vorbereitet.
Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, sich an niedergelassene Vertragsärzte zu wenden.
Ein staatliches
Testzentrum kann die im Antrag geschilderte Intention genauso erreichen, wie
ein kommunales Pendant.
Es wird derzeit
daher keine Notwendigkeit für ein zusätzliches kommunales Corona-Testzentrum
gesehen.
Der Freistaat Bayern
hat seine Teststrategie in der Vergangenheit mehrfach ausgeweitet, da
ausreichende Testmöglichkeiten als zentraler Baustein zur Erkennung und
Eindämmung der Corona-Pandemie erkannt wurden.
Deswegen hat in
Bayern bereits nach den allgemein geltenden Regelungen jede Person
Anspruch auf eine kostenlose Corona-Testung; für bestimmte Gruppen ist die
Verpflichtung zur Durchführung eines Tests vorgesehen.
Dadurch wird
Patienten mit und ohne Symptomen, Reiserückkehrern aus Risikogebieten und
Nicht-Risikogebieten, Personen die (freiwilligen) Reihentestungen unterliegen
etc. die Möglichkeit eröffnet, sich testen zu lassen.
Die notwendige
Infrastruktur wird durch Errichtung und Betrieb mindestens eines Bayerischen
Testzentrums pro Landkreis geschaffen.
Damit können auch
ohne Pfaffenhofener Teststrategie ausreichend Personen getestet werden, gezielt
frühzeitig Hot Spots erkannt werden und eine höchstmögliche Sicherheit für die
Landkreisbevölkerung hergestellt werden.
Die Verwaltung rät
daher, den Antrag der CSU-Fraktion abzulehnen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der CSU-Fraktion wird abgelehnt.