Betreff
Moratorium Mobilfunktechnik 5 G; Antrag der AfD-Fraktion
Vorlage
2020/3626
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die AfD-Fraktion stellte am 12. August 2020 den als Anhang beigefügten Antrag. Zuständig für den Ausbau der Mobilfunknetze ist die Bundesnetzagentur. Die Kommunen werden über die Errichtung einer Antennenanlage vom Netzbetreiber informiert. Der Kommune steht bei neuen Sendeanlagen überdies ein Stellungnahme- und Erörterungsrecht zu. Die Ergebnisse dieser Beteiligung muss der Netzbetreiber berücksichtigen. Es wird erwartet, dass Netzbetreiber auch die Bürgerinnen und Bürger informieren und den konstruktiven Dialog suchen (https://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/nichtionisierende-strahlung/strahlenschutz-beim-mobilfunk/fragen-und-antworten-zur-einfuehrung-der-5g-mobilfunknetze-und-emf/).

Nach § 4 der Geschäftsordnung des Kreistags ergeben sich die Zuständigkeiten des Kreistags aus den Gesetzen und den Bestimmungen der Geschäftsordnung. Eine Zuständigkeit des Kreistags liegt hier nicht vor. Herr Landrat Gürtner als Vorsitzender sieht den Antrag deshalb als unzulässig an und weist in diesem Zusammenhang nach § 22 Abs. 10 der Geschäftsordnung des Kreistags auf seine Bedenken hin. Herr Landrat Gürtner schlägt deshalb einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbehandlung gemäß §17 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe c der Geschäftsordnung des Kreistags vor.

 

Unabhängig davon fand bereits im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung eine Information zum Thema 5G statt. Eine vertiefende Informationsveranstaltung, zu der auch die Fraktionssprecher eingeladen waren, wurde am 14.10.2020 abgehalten.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Nichtbehandlung des Tagesordnungspunktes mangels Zuständigkeit wird zugestimmt.