Betreff
PAF 7 – Ortsdurchfahrt Lichthausen;
Neuordnung eines Teilstückes der Straßenwasserableitung (Eilentscheidung)
Vorlage
2020/3599
Aktenzeichen
631
Art
Eilentscheidung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Ortsdurchfahrt Lichthausen wurde durch den Landkreis und die Gemeinde Gerolsbach erneuert. Planung und Baudurchführung erstreckten sich von 2016 bis Mitte 2019. Mit Überplanung der Ortsdurchfahrt Lichthausen war neben der Schaffung eines kombinierten Geh- und Radweges und dem Straßenvollausbau auch die Straßenwasserentsorgung neu aufzustellen. In dem Bereich wird aktuell das nördliche Einzugsgebiet gefasst und über eine neu verlegte Straßenentwässerungseinrichtung zzgl. einem vorgeschaltetem Absetzschacht einem Weiher zugeschlagen.

 

 

 

Zur Klärung und Absicherung der baulichen Einleitungsausgestaltung und der Einholung der Einleitungserlaubnis hat sich die Gemeinde Gerolsbach und das Ingenieurbüro Wipfler, im Benehmen mit dem Landkreis als Vorhabensträger, mit dem Eigentümer des Weihers abgesprochen.

 

Mit Fertigstellung der Ortsdurchfahrt Lichthausen und im Besonderen der Straßenentwässerung wurde die Ortsdurchfahrt im Juli 2019 ihrer Bestimmung übergeben.

 

Im 4. Quartal 2019 distanzierte sich der Eigentümer von seiner ursprünglichen Erklärung. Seitens des Vorhabenträgers bestand insofern die unbedingte Notwendigkeit zur Schaffung einer generellen, rechtlich nicht angreifbaren, dauerhaften, schadlosen, Straßenwasserableitungslösung.

Die Auflassungslösung sieht den Bau einer Abfangleitung in einen nahegelegenen Graben mit gleichzeitigem Rückbau der Einbauten der Weihereinleitung vor. Sie ist als völlig risikofrei zu bewerten.

 

 

 

Die bauliche Umsetzung wurde beschränkt ausgeschrieben.

Die Angebotssummen sind brutto:


1. Baufirma RDN GmbH, Menzenbach                    44.956,46 €
2. Bieter, Landkreis Pfaffenhofen                            69.550,13 €

 

Die zu beauftragende Summe von 44.956,46 € setzt sich zusammen aus dem sowieso entstehenden Aufwand zur Erstellung einer rechtsicheren Ableitungssituation von in Höhe 21.112,09 € und dem Auflassungsaufwand von in Höhe 23.844,38 € zur Beseitigung der vertraglich nicht abgesicherten bestehenden baulichen Einleitungsanlagen.

 

Über die Nachführung der baulichen Gegebenheiten erlangt der Landkreis eine dauerhaft gesicherte Rechtsstellung in der Straßenwasserableitung, da die Leitungsführung ausschließlich über öffentliche Räume erfolgt. Die im Status Quo bestehende ungesicherte Rechtsstellung wird darüber beseitigt.

 

Vom Kreiseigenen Tiefbau wird vorgeschlagen, der Firma RDN GmbH, Menzenbach, den Auftrag über die Kanalverlegung im Ortsteil Lichthausen in Höhe von 44.956,46 € zu erteilen.

 

Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme wird der oben genannte Auftrag in Eilentscheidung des Landkreises gem. Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt.

 

Die Eilentscheidung wird dem Bau- und Vergabeausschuss in seiner nächsten Sitzung bekanntgegeben.

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.