Neuordnung eines Teilstückes der Straßenwasserableitung (Eilentscheidung)
Sachverhalt/Begründung
Die
Ortsdurchfahrt Lichthausen wurde durch den Landkreis und die Gemeinde
Gerolsbach erneuert. Planung und Baudurchführung erstreckten sich von 2016 bis
Mitte 2019. Mit Überplanung der Ortsdurchfahrt Lichthausen war neben der
Schaffung eines kombinierten Geh- und Radweges und dem Straßenvollausbau auch
die Straßenwasserentsorgung neu aufzustellen. In dem Bereich wird aktuell das
nördliche Einzugsgebiet gefasst und über eine neu verlegte
Straßenentwässerungseinrichtung zzgl. einem vorgeschaltetem Absetzschacht einem
Weiher zugeschlagen.
Zur
Klärung und Absicherung der baulichen Einleitungsausgestaltung und der
Einholung der Einleitungserlaubnis hat sich die Gemeinde Gerolsbach und das
Ingenieurbüro Wipfler, im Benehmen mit dem Landkreis als Vorhabensträger, mit dem
Eigentümer des Weihers abgesprochen.
Mit
Fertigstellung der Ortsdurchfahrt Lichthausen und im Besonderen der
Straßenentwässerung wurde die Ortsdurchfahrt im Juli 2019 ihrer Bestimmung
übergeben.
Im 4.
Quartal 2019 distanzierte sich der Eigentümer von seiner ursprünglichen
Erklärung. Seitens des Vorhabenträgers bestand insofern die unbedingte
Notwendigkeit zur Schaffung einer generellen, rechtlich nicht angreifbaren,
dauerhaften, schadlosen, Straßenwasserableitungslösung.
Die
Auflassungslösung sieht den Bau einer Abfangleitung in einen nahegelegenen
Graben mit gleichzeitigem Rückbau der Einbauten der Weihereinleitung vor. Sie
ist als völlig risikofrei zu bewerten.
Die
bauliche Umsetzung wurde beschränkt ausgeschrieben.
Die
Angebotssummen sind brutto:
1. Baufirma RDN GmbH, Menzenbach 44.956,46
€
2. Bieter, Landkreis Pfaffenhofen 69.550,13 €
Die zu
beauftragende Summe von 44.956,46 € setzt sich zusammen aus dem sowieso
entstehenden Aufwand zur Erstellung einer rechtsicheren Ableitungssituation von
in Höhe 21.112,09 € und dem Auflassungsaufwand von in Höhe 23.844,38 € zur
Beseitigung der vertraglich nicht abgesicherten bestehenden baulichen
Einleitungsanlagen.
Über
die Nachführung der baulichen Gegebenheiten erlangt der Landkreis eine
dauerhaft gesicherte Rechtsstellung in der Straßenwasserableitung, da die
Leitungsführung ausschließlich über öffentliche Räume erfolgt. Die im Status
Quo bestehende ungesicherte Rechtsstellung wird darüber beseitigt.
Vom
Kreiseigenen Tiefbau wird vorgeschlagen, der Firma RDN GmbH, Menzenbach, den
Auftrag über die Kanalverlegung im Ortsteil Lichthausen in Höhe von 44.956,46 €
zu erteilen.
Aufgrund
der Dringlichkeit der Maßnahme wird der oben genannte Auftrag in Eilentscheidung
des Landkreises gem. Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 und 2 der
Geschäftsordnung des Kreistages erteilt.
Die Eilentscheidung wird dem Bau- und Vergabeausschuss in seiner nächsten Sitzung bekanntgegeben.
Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.