Betreff
Sachstandsbericht über den Zweckverband VGI (I)
Vorlage
2020/3593
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Mit Einführung des VGI-Tarifs zum 1. September 2018 ist die Tarifhoheit auf den Zweckverband Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt, VGI, übergegangen (siehe Anlage 1).

Die VGI-Zweckverbandsversammlung hat die Zuständigkeit, den VGI-Tarif festzulegen.

 

Entscheidend für die Akzeptanz des VGI-Tarifs durch die Verkehrsunternehmen ist die Auskömmlichkeit des Tarifs. Die Verkehrsunternehmen betreiben den Großteil der Linienverkehre im Geltungsbereich des VGI-Tarifs eigenwirtschaftlich. Hierfür ist es erforderlich, dass der VGI-Tarif entsprechend der spezifischen Kostenentwicklung im ÖPNV angepasst wird. Dies wurde in der Kooperationsvereinbarung mit den Verkehrsunternehmen festgeschrieben. Die spezifische Kostenentwicklung des ÖPNV wird durch einen repräsentativen Warenkorb ermittelt und sodann als Index fortgeführt. Im Wesentlichen umfasst der Warenkorb die relevanten Entwicklungen aller Sach- und Personalkosten, wobei auf objektive Datengrundlagen wie Tarifabschlüsse oder Einkaufspreise für Dieselkraftstoff seitens des Statistischen Bundesamts Bezug genommen wird. Hinzu kommen Zu- und Abschläge für Mehr- und Mindereinnahmen im Zusammenhang mit Gewährung von Ausgleichsleistungen für sozial ermäßigte Tarife gemäß § 45 a PBefG (Ausbildungsverkehr) und § 231 Abs. 4 SGB IX (Schwerbehindertenausgleich).

 

Die Entwicklung des VGI-Tarifs entsprechend dem Warenkorbmodell kommt zu dem Ergebnis, dass die Tarifanpassung ein Plus von 2,8401 Prozent betragen würde.

 

Die Verfahrensbeschreibung zur Umsetzung und Anwendung des Warenkorbmodells zwecks Fortschreibung des VGI-Tarifs ist beigefügt (Anlage 2).

 

In den Vorberatungen zur Fortschreibung des VGI-Tarifs im Arbeitskreis der Aufgabenträger am 5. März 2020 sowie am 16. Juni 2020 wurde die Tarifanpassung eingehend diskutiert. Hierbei fand auch Berücksichtigung, dass in den bayerischen Nachbarverbünden MVV, VGN und RVV für das Jahr 2020 keine Tariferhöhung beabsichtigt wird. Unter diesem Eindruck kam man überein, dass eine VGI-Tarifanpassung in 2020 zu hinterfragen ist. Im Nachgang zu dieser Sitzung wurde sodann von den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen a.d.Ilm sowie der Stadt Ingolstadt signalisiert, dass die dortigen politischen Entscheidungsträger eine „Nullrunde“ beabsichtigen.

 

Nach Einschätzung der Geschäftsleitung wäre eine Tariferhöhung zudem mit Blick auf die aktuelle Corona-Virus Krise für die Fahrgäste im ÖPNV schwer vermittelbar. Die rechtliche Voraussetzung für ein Aussetzen der Tariferhöhung ist eine Änderung der bestehenden „allgemeinen Vorschrift“ (aV) und der Einnahmenaufteilungsrichtlinie (EAR) durch den Zweckverband Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt dahingehend, dass die Omnibusverkehrsunternehmen einen Ausgleich für die fehlenden Einnahmen erhalten. Für das gesamte VGI-Tarifgebiet bedeutet dies ein Betrag von ca. 814.000,00 EUR der anteilig von den Gebietskörperschaften als Aufgabenträger nach Größenordnung zu tragen ist.

 

Landkreis Eichstätt                                        € 229.000,00

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen           € 106.000,00

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm                    99.000,00

Stadt Ingolstadt                                              € 381.000,00

Summe                                                          € 814.000,00

 

Dieser maximale Betrag wird jedoch durch den Mechanismus der Berechnung des Ausgleichsanspruchs teilweise gekürzt, um das reduzierte unternehmerische Risiko der Verkehrsunternehmen bei unveränderten Tarifen für die Fahrgäste abzubilden. Des Weiteren könnte der Ausgleichsbetrag zu 50 % durch den Freistaat Bayern getragen werden, sofern die Tarifmaßnahme als förderwürdig durch den sog. Mobilitätsfonds gilt. Die Geschäftsführung des Zweckverbands Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt wird hierzu alle in Betracht kommenden Maßnahmen ergreifen.

 

Die Neufassung der allgemeinen Vorschrift wird in der Zweckverbandsversammlung am 30. Juli 2020 zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Schülerbeförderung des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm beschafft durchschnittlich im Jahr 1796 Fahrkarten mit Gesamtsumme im VGI-Tarif in Höhe von 1.540.462 €. Durch die Aussetzung der Tariferhöhung um 2,8401 % zum 01.09.2020 erhöhen sich die Kosten im Bereich der Schülerbeförderung nicht sondern es werden dadurch Mehrausgaben in Höhe von ca. 43.750,66 € vermieden.

 

Top:

Herr Wayand informiert über die Aussetzung der Tarifanpassung des VGI-Tarifes zum 01.09.2020 und berichtet über den Sachstand weiterer Themen (u.a. Einführung des 365-Euro-Tickets zum Schuljahr 2021/22) des Zweckverbandes VGI.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Informationen zur Kenntnis.