Sachverhalt/Begründung
Bekanntlich hat der Bayer. Kommunale Prüfungsverband in seinem Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2001–2005 festgehalten, dass die Reinigungsleistungen grundsätzlich in angemessenen Abständen nach spätestens 4-5 Jahren erneut dem Wettbewerb zu unterwerfen sind. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm musste deshalb eine europaweite Ausschreibung durchführen und hat mit Beschluss des Kreisausschusses vom 30.06.2008 die Fa. Stadler Glas- und Gebäudereinigung GmbH mit den erforderlichen Reinigungsleistungen ab 15.08.2008 beauftragt. Der Einspruch eines Mitbewerbers zog ein Nachprüfungsverfahren gem. § 102 GWB bei der Vergabekammer Südbayern nach sich, das letztendlich zu keinen Beanstandungen des absolvierten Ausschreibungsverfahrens führte sondern nur den Vertragsbeginn auf den 01.10.2008 hinausschob.
Bezüglich der Arbeitsweise und Reinigungsqualität der neuen Firma ist festzustellen, dass nach kleineren Startschwierigkeiten lediglich bei der Realschule Geisenfeld größere Probleme auftraten. Die Reinigungsqualität konnte jedoch nach zahlreichen intensiven Gesprächen zwischen der Fa. Stadler, der Schulleitung mit Hausmeister und der Kreisfinanzverwaltung inzwischen verbessert und dem Niveau der übrigen kreiseigenen Schulen angeglichen werden.
Positiv ist zu bewerten, dass sich der Aspekt der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Beauftragung der Fa. Stadler verbessert hat. Nach Auswertung der entsprechenden Daten sind bei der Fa. Stadler derzeit 24 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter sowie 25 sog. Minijobber beschäftigt. Die vorher beauftragte Reinigungsfirma hatte dem gegenüber 7 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 53 sog. Minijobber angestellt.
Mit Schreiben vom 10.07.2008 hat die im Kreistag vertretene Fraktion aus Bündnis 90/Die Grünen, AUL und ödp den Antrag gestellt, die Reinigungsleistungen für die Liegenschaften des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm in eigener Regie durchzuführen und den Vertrag mit der Fa. Stadler zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Nach Auffassung des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes stellt die Vergabe der Reinigungsleistungen an Fremdfirmen die wirtschaftlichste aller Lösungen dar. Desweiteren würde nach Auffassung der Kreisfinanzverwaltung die Organisation der Reinigungsaufgaben für ca. 50 Reinigungskräfte einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand nach sich ziehen.
Beschlussvorschlag:
Dem mit Schreiben vom 10.07.2008
der im Kreistag vertretenen Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, AUL und ödp
gestellten Antrag auf Kündigung des mit der Fa. Stadler bestehenden
Reinigungsvertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt sowie Organisation der
Reinigungsdienste in eigener Regie, wird nicht entsprochen.
Die Unterhaltsreinigung der kreiseigenen Liegenschaften wird weiterhin über
Fremdfirmen geregelt.