Sachverhalt/Begründung

 

Seit fast 20 Jahren pflegt der Landkreis Pfaffenhofen eine partnerschaftliche Beziehung mit dem polnischen Landkreis Tarnow. Erstmalig wurde mit Kreistagsbeschluss vom 23.08.2001 ein Vertrag über die Zusammenarbeit geschlossen. Letztmalig wurde der Vertrag am 03.07.2015 erneuert (Laufzeit 5 Jahre). Dieser Vertrag endet nun durch Zeitablauf zum 02.07.2020.

 

Der aktuelle Partnerschaftsvertrag (Anlage 1) beinhaltet folgende Details:

 

-          das gegenseitige Kennenlernen der Landkreise und der Menschen zu fördern, insbesondere durch den Austausch von Schülern und Studenten sowie durch Werbung für den Besuch des Partnerlandkreises

-          Unterstützung beim Austausch von Arbeitskräften und Praktikanten

-          Begegnungen auf dem Gebiet des Sportes, der Kultur und Bildung

-          das Erlernen der deutschen und polnischen Sprache zu fördern

-          Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen den Selbstverwaltungsorganen und den Verwaltungen

-          Unterstützung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Firmen und Organisationen der Wirtschaft

-          Zusammenarbeit im Bereich der Landwirtschaft, der Lebensmittelverarbeitung, des Verbraucherschutzes und des Naturschutzes

-          Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der öffentlichen Sicherheit

-          besondere Unterstützung der Feuerwehren und des Rettungswesens

-          gegenseitige technische Hilfe, insbesondere in Katastrophenfällen

-          gemeinsame Entwicklung des Fremdenverkehrs

Ende Februar 2020 ging ein Hinweis (Anlage 2) aus Polen ein, dass der Landkreis Tarnow eine Resolution „LGBT-freie Gemeinde“ unterzeichnet habe. Eine Recherche im Internet ergab, dass der Landkreis Tarnow tatsächlich eine „Charta über Familienrechte“ als Ergebnis einer Resolution gegen die LGBT-Ideologie verabschiedet hat (Anlage 3).

 

Mit Schreiben vom 02.03.2020 ist die lokale LGBT+ Community „Teczowy Tarnow“ an den Landkreis Pfaffenhofen mit der Aufforderung herangetreten, die Partnerschaft bis zur Aufhebung der Resolution einzustellen oder auszusetzen (Anlage 4).

 

Der Kreistag soll nun über die Fortsetzung der Partnerschaft bzw. über die weitere Vorgehensweise beraten und abstimmen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen: