Sachverhalt/Begründung
Seit
fast 20 Jahren pflegt der Landkreis Pfaffenhofen eine partnerschaftliche
Beziehung mit dem polnischen Landkreis Tarnow. Erstmalig wurde mit
Kreistagsbeschluss vom 23.08.2001 ein Vertrag über die Zusammenarbeit
geschlossen. Letztmalig wurde der Vertrag am 03.07.2015 erneuert (Laufzeit 5 Jahre). Dieser Vertrag
endet nun durch Zeitablauf zum 02.07.2020.
Der aktuelle Partnerschaftsvertrag
(Anlage 1) beinhaltet folgende Details:
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das
gegenseitige Kennenlernen der Landkreise und der Menschen zu fördern,
insbesondere durch den Austausch von Schülern und Studenten sowie durch Werbung
für den Besuch des Partnerlandkreises
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Unterstützung
beim Austausch von Arbeitskräften und Praktikanten
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Begegnungen
auf dem Gebiet des Sportes, der Kultur und Bildung
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das
Erlernen der deutschen und polnischen Sprache zu fördern
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Zusammenarbeit
und Erfahrungsaustausch zwischen den Selbstverwaltungsorganen und den
Verwaltungen
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Unterstützung
der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Firmen und Organisationen der
Wirtschaft
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Zusammenarbeit
im Bereich der Landwirtschaft, der Lebensmittelverarbeitung, des
Verbraucherschutzes und des Naturschutzes
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Erfahrungsaustausch
und Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der öffentlichen
Sicherheit
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besondere
Unterstützung der Feuerwehren und des Rettungswesens
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gegenseitige
technische Hilfe, insbesondere in Katastrophenfällen
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gemeinsame
Entwicklung des Fremdenverkehrs
Ende Februar 2020 ging ein Hinweis (Anlage 2) aus Polen ein,
dass der Landkreis Tarnow eine Resolution „LGBT-freie Gemeinde“ unterzeichnet
habe. Eine Recherche im Internet ergab, dass der Landkreis Tarnow tatsächlich
eine „Charta über Familienrechte“ als Ergebnis einer Resolution gegen die
LGBT-Ideologie verabschiedet hat (Anlage 3).
Mit Schreiben vom 02.03.2020 ist die lokale LGBT+ Community
„Teczowy Tarnow“ an den Landkreis Pfaffenhofen mit der Aufforderung
herangetreten, die Partnerschaft bis zur Aufhebung der Resolution einzustellen
oder auszusetzen (Anlage 4).
Der
Kreistag soll nun über die Fortsetzung der Partnerschaft bzw. über die weitere
Vorgehensweise beraten und abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt
dem Kreistag zu beschließen: