Betreff
Förderung Eigenkompostierung; Zuschuss für Komposter aus Holz oder Metall
Vorlage
2020/3563
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der AWP fördert den Kauf eines Komposters aus Recyclingkunststoff mit einem Zuschuss von 60 % des Kaufpreises (höchstens jedoch 52,00 €).

 

Vereinzelt wurde in den letzten Jahren auch die Förderung von Kompostern aus Holz und Metall angefragt.

 

Das oberste Ziel der Abfallwirtschaft ist die Abfallvermeidung (Art.1 Abs.1 Nr.1 BayAbfG). Auch durch Komposter aus anderen Materialien, als Recyclingkunststoff, wird Abfall vermieden, der kostenintensiv verwertet werden müsste.

Gem. Art. 24 BayAbfG sollen entsorgungspflichtige Körperschaften im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel private Maßnahmen zur Abfallvermeidung unterstützen.

 

Es wird daher vorgeschlagen den Kauf von Kompostern, egal aus welchem Material diese hergestellt sind, mit 60 % des Kaufpreises zu fördern.

Beschlussvorschlag:

 

Ab dem 01.07.2020 wird der Kauf eines Komposters, egal aus welchem Material, mit 60 % des Kaufpreises bezuschusst. Je 1.000 m² Grundstücksfläche (muss an Abfallentsorgung angeschlossen sein) kann 1 Komposter gefördert werden.