Sachverhalt/Begründung
Zwischen
dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und den Gemeinden Geisenfeld, Manching,
Reichertshofen und Ernsgaden besteht eine Zweckvereinbarung für das Gebiet
Feilenmoos, welche zum 01.05.1990 in Kraft trat. Die in der Zweckvereinbarung
zusammengeschlossenen kommunalen Gebietskörperschaften stellen sich dabei zur
Aufgabe, das Gebiet des Feilenmooses landschaftlich zu ordnen,
Infrastrukturmaßnahmen zu schaffen und diese gemeinsam zu unterhalten. Im
Rahmen eines Leaderprojektes hat die Firma Köppel Landschaftsarchitekt in
Zusammenarbeit mit „Schmidt & Wendt Partnerschaft“ ein integriertes
Nutzungskonzept „Seenplatte Feilenmoos“ für die Nachnutzung der Kiesbauflächen
in Feilenmoos und dem Unteren Ilmtal erarbeitet.
Dieses
Nutzungskonzept soll nunmehr, zumindest in Teilen, umgesetzt werden. Erste
Gespräche mit den involvierten Bürgermeistern haben bereits stattgefunden. In
der nächsten Zeit soll eine weitere Abstimmung über die detaillierte
Ausgestaltung des Nutzungskonzeptes erfolgen. Dabei soll insbesondere auch der
Einsatz von Rangern zur Betreuung des Feilenmooses in Erwägung gezogen werden.
Die Deckung des Finanzbedarfs für die Unterhaltungskosten erfolgt seit dem
Bestehen der Zweckvereinbarung im Verhältnis Landkreis Pfaffenhofen 40 %, Stadt
Geisenfeld 30 %, Markt Manching 15 %, Markt Reichertshofen 10 % und Gemeinde
Ernsgaden 5 %. An diesem Verhältnis will man auch weiterhin festhalten.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Anpassung der Zweckvereinbarung
Feilenmoos. Über die künftige Ausgestaltung der Zweckvereinbarung ist der
Kreistag nach erfolgter Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden zu
informieren.