Betreff
Anpassung der Zweckvereinbarung Feilenmoos (B)
Vorlage
2020/3530
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und den Gemeinden Geisenfeld, Manching, Reichertshofen und Ernsgaden besteht eine Zweckvereinbarung für das Gebiet Feilenmoos, welche zum 01.05.1990 in Kraft trat. Die in der Zweckvereinbarung zusammengeschlossenen kommunalen Gebietskörperschaften stellen sich dabei zur Aufgabe, das Gebiet des Feilenmooses landschaftlich zu ordnen, Infrastrukturmaßnahmen zu schaffen und diese gemeinsam zu unterhalten. Im Rahmen eines Leaderprojektes hat die Firma Köppel Landschaftsarchitekt in Zusammenarbeit mit „Schmidt & Wendt Partnerschaft“ ein integriertes Nutzungskonzept „Seenplatte Feilenmoos“ für die Nachnutzung der Kiesbauflächen in Feilenmoos und dem Unteren Ilmtal erarbeitet.

Dieses Nutzungskonzept soll nunmehr, zumindest in Teilen, umgesetzt werden. Erste Gespräche mit den involvierten Bürgermeistern haben bereits stattgefunden. In der nächsten Zeit soll eine weitere Abstimmung über die detaillierte Ausgestaltung des Nutzungskonzeptes erfolgen. Dabei soll insbesondere auch der Einsatz von Rangern zur Betreuung des Feilenmooses in Erwägung gezogen werden. Die Deckung des Finanzbedarfs für die Unterhaltungskosten erfolgt seit dem Bestehen der Zweckvereinbarung im Verhältnis Landkreis Pfaffenhofen 40 %, Stadt Geisenfeld 30 %, Markt Manching 15 %, Markt Reichertshofen 10 % und Gemeinde Ernsgaden 5 %. An diesem Verhältnis will man auch weiterhin festhalten.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Anpassung der Zweckvereinbarung Feilenmoos. Über die künftige Ausgestaltung der Zweckvereinbarung ist der Kreistag nach erfolgter Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden zu informieren.